Vom Doppelhaus zum Einzelgebäude wegen Nutzungsänderung.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Vom Doppelhaus zum Einzelgebäude wegen Nutzungsänderung.
Angenommen, einer Person gehören zwei Doppelhaushälften in einem Allgemeinen Wohngebiet. In der ersten Hälfte soll gewohnt in der zweiten freiberuflich gearbeitet werden. Die Baubehörde versagt die Nutzungsänderung mit dem Hinweis im Allgemeinen Wohngebiet seinen nur "Räume" und nicht "Gebäude" zur freiberuflichen Nutzung zugelassen. Wie macht der Eigentümer nun aus den zwei Gebäuden nur noch eines? (Damit wäre eine überwiegende Wohnnutzung gegeben) Hat jemand eine zündende Idee?
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Status: zwei Grundstücke, zwei Häuser
Wenn man das ändert in ein Grundstück und ein Haus könnte es gehen, also beide Grundstücke zusammen legen (vereinigen)
Gruß -
Danke schon mal für die Antwort ...
Danke schon mal für die Antwort Herr Klaus. Zusatzinfo: Baugrundstück war vor der Bebauung ein Flurstück und wurde eigens geteilt. Aus diesem Grund ist auch nur eine gemeinsame Entwässerung vorhanden. Müssen Gebäude nicht separate Entwässerungen aufweisen? -
und noch mehr Unselbstständigkeit
... in der einen Haushälfte findet sich die Panzersicherung. In der Anderen der Haupthahn der Wasserzuleitung sowie der Revisionsschaft des Abwassers. Damit scheinen mir die zwei Gebäudeteile nicht so recht "selbstständig nutzbar" zu sein. -
soll doch so sein
Es muss EIN Haus werden, in dem ein Teil der Räume freiberuflich genutzt wird.
Damit wird doch der Beweis erbracht dass die Vorgaben der Behörde erfüllt sind.
Gruß