Bauen ohne Bebauungsplan  -  Baulinie
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen ohne Bebauungsplan  -  Baulinie

Hallo Liebe Experten,
wir bräuchten Ihre Hilfe. Ich versuche seit Tagen Foren, Baugesetzbücher und Verordnungen durchzulesen um herauszufinden was wir noch tun können.
Das Problem, wir haben ein Grundstück gekauft wofür es kein Bebauungsplan existiert. Daher habe ich mich noch vor dem Kauf erkundigt, was wir darauf bauen dürfen. Das Grundstück ist in Bayern.
Damals hat mir die Gemeinde gesagt (leider nicht schriftlich), wie Nachbarschaftsbebauung, es sollte ein geneigtes Dach haben und soll nicht höher werden als 9 m.
Mit dieser Angaben sind wir zum Architekten, er hat ein hübsches längliches Haus (Einfamilienhaus) geplant. Die Gemeinde sollte zustimmen bevor wir die Pläne bei der LRA einreichen dürfen, und da kam die Überraschung, plötzlich gab es hinten eine Baulinie den wir mit unserem Entwurf um 2 m überschritten hätten.
Die Gemeinde möchte von dieser Linie nicht wegrücken, obwohl es nirgendwo vermerkt ist. Dürfen die das? Ich muss noch erwähnen, dass die Häuser in dieser Straße nicht geordnet stehen, jeder Haus steht anders nicht in einer Linie.
Haben wir eine Chance, wenn wir gegen diese Entscheidung vorgehen wollen? Wenn ja an welche Behörde sollten wir uns wenden?
Vielen Dank
  • Name:
  • Betty
  1. Baulinie rechtssicher?

    Lassen Sie von einem Anwalt für Verwaltungsrecht klären, ob diese Baulinie rechtssicher ist oder Willkür.
    Ansonsten hilft vielleicht der Begriff "ortsübliche Umgebungsbebauung" weiter.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Richtige Begriffe

    Foto von Martin G. Halbinger

    Eine Rückwärtige Baulinie wird es wahrscheinlich nicht geben, weil i.d.R. direkt an eine Baulinie rangebaut werden muss.
    Entweder es gibt einen alten einfachen Bebauungsplan, den Grenzen festlegt, oder es handelt sich um eine fiktive Baugrenze, die nach § 34 BauGB aus der Umgebungsbebauung heraus abgeleitet wird. Die Abgrenzung des § 34 ist etwas kompliziert, da viel Abspkte mit berücksichtigt und abgewogen werden müssen.
    Das Landratsamt muss im Baugenehmigungsverfahren die Einschätzung der Gemeinde prüfen und kann diese ggf auch ersetzen, wenn sie rechtswidrig ist. Erst mit einer Ablehnung der Baugenehmigung durch das Landratsamt bekommen sie einen Bescheid, gegen den sie dann bei den Verwaltungsgerichten klagen können.
    Vorher ist aber freundliches Nachfragen und erklären lassen immer hilfreicher ...

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