stellplatzablöse für seit über 30 Jahre bestehende (1 nicht genehmigt) Wohnungen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

stellplatzablöse für seit über 30 Jahre bestehende (1 nicht genehmigt) Wohnungen

Hallo,
habe ein altes Haus in Bayern gekauft mit 2 1/2 Wohnungen (60 m², 35q, 18 m²) + 1 laden (45 m², ). nach Einreichung einer Baugenehmigung wegen neuer Fenster und Dach muss ich jetzt einen Stellplatz ablösen, da nur ein plan von Ende 1950 existiert, indem die 1 1/2 kleineren Wohnungen nicht verzeichnet sind. Ich habe nur einen inoffiziellen plan von 1968.
laut der aktuellen Stellplatzverordnung hätte ich 2 Stellplätze für den laden und 2 für eine große Wohnung (im alten plan). da ich den laden als Wohnung umgestalten will hätte ich quasi 1 Stellplatz für die obere ungenehmigte Wohnung einen übrig. mit dem Argument, dass man damals bestimmt nicht 2 Stellplätze für den laden genommen hat zählen sie nur den einen.
frage:  -  verjährt irgendwann die ungenehmigte Wohnung und fällt somit unter den Bestandsschutz?
  • fällt das Haus jetzt unter die neue oder die alte Stellplatzverordnung? -

was nutzt mir das, dass ich weiß, dass das lra jetzt die nicht genehmigte Wohnung beanstandet, aber diese Wohnungen schon selbst vor 20 Jahren für aussiedler gemietet haben?

  • welcher alte bestandschutz würde wegfallen, wenn ich die Wohnungen nachträglich genehmigen lasse, (als sonderfall) kostet das was?
  • hilft mir das Finanzamt auch weiter, wenn ein alter plan mit den ungenehmigten Wohnungen vorhanden ist?

danke blondiause

  • Name:
  • blondiause
  1. So billig

    gibt"s die Umwandlung Laden=>Wohnung plus Legalisierung der ungenehmigten Wohnungen nie wieder. Die neue Baugenehmigung sollte den darin bezeichneten Zustand legalisieren, korrigiert mich falls das nicht stimmt.
    Selbst gemietet hat das Sozialamt o.ä. da weiß doch das Bauamt nichts davon ... :)
    Finanzamt (?) hat damit asbolut nichts zu tun
    Es müsste die neue Stellplatzsatzung gelten, da ja auch die Genehmigung nach heutigem Recht eteilt werden muss
    Ungenehmigte Bauten (umgangssprachlich Schwarzbau genannt..) bleiben ungenehmigt, es gibt da keine "Heilung"
    So weit mit Laienwissen, wenn"s ganz falsch meldet sich sicher noch einer der"s genauer weiß
  2. Wieviel Ablöse

    Foto von Martin Eggelsberger

    müssten Sie denn zahlen?
  3. ganz einfach

    Mit dem Datum des Bauantrages gelten die an diesem Tag gültigen Bauordnungen und Stellplatzsatzungen.
    Dem Bauantrag müssen die Flächenberechnungen und die Berechnung der Parkplätze beiliegen.
    Das Ganze ist so, als würden Sie komplett neu bauen wollen.
    Das Finanzamt hat doch viel damit zu tun, denn es berechnet die neue Grundsteuer und meldet die der Gemeinde.
    Die Bau-BG meldet sich bei Bauarbeiten, nicht jedoch bei Umnutzungen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Wächst das Grundstück

    Herr Klaus? Oder warum Gips neue Grundsteuer?
    <<
  5. Grundsteuer

    Das Finanzamt berechnet die Grundsteuer nach umbautem Raum.
    Diese ändert sich bei Bau- oder Abbruchmaßnahmen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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