Baugenehmigung Tektur Dachform
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung Tektur Dachform

Hallo Forumsteilnehmer,
meine Frage betrifft die Tektur einer Baugenehmigung hinsichtlich der Dachform. Der ursprüngliche Entwurf unseres Hauses sah ein Flachdach vor. Das Grundstück liegt im § 34-Gebiet in Hessen. Es existiert eine Gestaltungssatzung, die sich pauschal auf das gesamte Stadtgebiet bezieht und die Anpassung der Dachform an die umgebende Bebauung fordert. Der Bestand ist in lockerer Bebauung (Stadtrand), ohne erkennbares Ortsbild, mehrheitlich mit Steildächern unterschiedlicher Neigung und Ausrichtung. Forderung der Stadtplanung war ein Steildach, auch als Präzedenzfall für zukünftige BVAbk.'s in der Umgebung, also nicht zum Schutz des Bestands. Um die Genehmigung nicht zu verzögern, haben wir dem Wunsch entsprochen und ein Satteldach eingereicht. Die Baugenehmigung liegt mittlerweile vor. In der weiteren Durcharbeitung des Entwurfs gefällt das Steildach immer weniger und es stellt sich die Frage, ob man das Flachdach per Tektur nochmals einreicht. Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen?
  • Name:
  • BauFritz

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