Abstandsflächenbaulast mt Anbaugenehmigung bei einer Doppelhaushälfte erforderlich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abstandsflächenbaulast mt Anbaugenehmigung bei einer Doppelhaushälfte erforderlich?

Wir haben ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte in RLP erworben. Nach Einreichung unseres Bauantrages wird nun eine Abstandsflächenbaulast mit Anbaugenehmigung auf dem Nachbargrundstück gefordert. Begründung: Rein theoretisch könnte auf dem Nachbargrundstück auch ein Einfamilienhaus gebaut werden, da der Bebauungsplan eine Grenzbebauung nicht zwingend vorschreibt. Das Nachbargrundstück ist ein größeres Areal, was noch vermessen werden muss.
Zwingt der Bau unserer Doppelhaushälfte den zukünftigen Nachbarn nicht automatisch dazu, auch eine Doppelhaushälfte zu bauen? Sonst würden wir ja mit einer Hälfte alleine stehen.
Kann hierzu jemand Auskunft geben? Ist dieses Vorgehen üblich? Was ist mit den Kosten für die Baulast, muss ich diese tragen? Beim Kauf meines Grundstücks hat mich niemand auf dieses Erfordernis hingewiesen.
  • Name:
  • Triccy Trick
  1. ja, ist erforderlich

    Wenn Sie auf die Grenze bauen müssen, weil das Grundstück zu klein bzw. zu schmal ist, wird das erforderlich.
    Alternativ gibt es folgende Möglichkeiten:
    .--Übernahme von Abstandsflächen durch den Nachbarn
    .-- Eintrag einer Brandlastbaulast beim Nachbarn
    Die Unterschiede erklärt Ihnen das Bauamt.
    Von beiderseitigem Eintrag einer Anbaubaulast können beide profitieren, wenn auch das Nachbargrundstück sehr schmal ist.
    Wichtig ist nur eines: der Nachbar muss auch wollen.
    Ansonsten sollten Sie prüfen, ob bei ausdrücklichem Kauf eines Grundstückes für eine Doppelhaushälfte das nicht arglistige Täuschung war.
    Dann können Sie den Kauf rückabwickeln.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Wer zahlt

    Der Verkäufer meines Grundstücks ist auch gleichzeitig der Verkäufer des Nachbargrundstücks und wird wohl der Baulast zustimmen. Er war diesbezüglich allerdings auch überrascht.
    Es bleibt die Frage ob die Kosten dafür nun an mir hängen bleiben oder ob man diese auf den Verkäufer abwälzen kann?
  3. Antragsteller zahlt (erst mal)

    Antragsteller des belasteten Grundstückes zahlt.
    Er unterschreibt und legimitiert sich durch den Grundbuchauszug.
    Benötigt wird auch ein Katasterauszug mit Ortsfeststellung.
    Wegen der Gebührennot wird die Baulaststelle den Eintrag beiderseitig der Grenze fordern und die Gebühren auch nach Grundstückswerten (Bodenwertindex) berechnen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Hier gibt es wohl ein Missverständnis: Also ...

    Hier gibt es wohl ein Missverständnis: Also Antragsteller bin ich (Eigentümer des unbelasteten Grundstücks). Der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks hat mir eine Vollmacht erteilt, damit ich mir den entsprechenden Grundbuchauszug besorgen kann um den Antrag auf Eintragung der Baulast zu stellen, sonst kann ich ja nicht anfangen zu bauen.
    Also werde wohl auch ich als Antragsteller die Kosten zu tragen haben, obwohl die Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen wird?
  5. Kosten tragen Sie

    Die Kosten tragen als Eigentümer des begünstigsten Grundstücks natürlich Sie. Anders herum wäre es ja auch lebensfremd.
    Anfangen zu bauen können Sie erst, nach dem die Baulast eingetragen wurde und Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde.
    Beachten Sie: Die Vollmacht des Nachbarn zum Einholen von Behördenauskünften schließt nicht die Zustimmung zu einem Baulasteintrag ein. Dazu wird sich der Nachbarn mit Personalausweis zum Bauamt begeben und dort unterschreiben müssen. Dabei kann er immer noch einen Rückzieher machen.
    Zwischen Baulast und Grundbucheintrag ist zu unterscheiden. Es kann sinnvoll sein, beide Eintragungen zu haben.
    Für die Baulast brauchen Sie eigentlich keinen Grundbuchauszug, sondern einen Flurkartenauszug als Grundlage des Lageplans, in dem die Baulast eingezeichnet wird. Haben Sie da einen Planer an Ihrer Seite, der das erledigt?
  6. Das hat freundlicherweise die Dame von ...

    Das hat freundlicherweise die Dame von der Baubehörde erledigt.

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