Hessen: Grenzabstand Carport nicht eingehalten (?)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hessen: Grenzabstand Carport nicht eingehalten (?)

Ich bitte um eine Beurteilung:
Die Pfosten von Nachbars Carport halten den vorgeschriebenen Grenzabstand von 3 m ein, das Dach jedoch steht ca. 15 cm über in unsere Richtung. So rückt uns das Ungetüm optisch sehr nahe.
Können wir etwas dagegen unternehmen?
Danke für eine Antwort!
Theo Wellmann
  1. Nichts!

    § 6 HBO
    Abs. (6) 1 Untergeordnete Bauteile, die nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben, bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht. ²Dies gilt insbesondere für
    1. Gesimse und Dachvorsprünge,
    2. Hauseingangstreppen und deren Überdachungen,
    3. Erker und Balkone, die insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in
    Anspruch nehmen; die Länge von übereinander angeordneten Balkonen wird im Bereich der
    Überschneidungen nicht zusammengezählt.

    Erbarmen, zu spät ... :-)

  2. Carport = untergeordnetes Bauteil?

    Danke für die Antwort!
    Aber ist es tatsächlich so, dass ein Carport in Hessen als "untergeordnetes Bauteil" gilt? Gibt es keine speziellen Regelungen?
    Theo Wellmann
  3. Carports auch auf der Grenze in Hessen

    Für Schuppen, Garagen und Carports gibt es keine Grenzabstände, d.h. sie dürfen im Schutzbereich des Nachbarn (3 m) stehen.
    Somit ist der Überstand des CP in den Bereich hinein bedeutungslos.
    Bei einer Grenzbebauung darf der Überstand nicht über die Grenze stehen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. @H. Wellmann Gedankenfehler. Nicht das Car-Port ist mit "untergeordnetes ...

    @H. Wellmann Gedankenfehler. Nicht das Car-Port ist mit "untergeordnetes @H. Wellmann
    Gedankenfehler.
    Nicht das Car-Port ist mit "untergeordnetes Bauteil", gemeint, sondern der Dachüberstand.
  5. ein untergeordnetes Dach

    ist ja aber nun mal wirklich schwachsinnig. Ich dachte immer, das müsse obendrauf.

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