Baugenehmigung für Außentreppe und Dachterrasse?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung für Außentreppe und Dachterrasse?

Ich habe ein Haus neben dem eine Garage steht. Das Garagendach soll als Dachterrasse bebaut werden. Holzfußboden nebst Geländer. Von unten soll eine Treppe an die Garage gebaut werden und es soll von der Terrasse eine Tür in eine Dachgaube gebaut werden.
Mir wurde beim Amt gesagt, ich bräuchte dafür eine Baugenehmigung. Nun war ein Statiker hier und hat mir nur für die Baugenehmigung einen Kostenvoranschlag gemacht. Der ist wirklich sehr hoch :-(
Jetzt hat wiederum ein anderer Baustatiker von einem Bekannten von mir gesagt: Man bräuchte dafür keine Baugenehmigung, wenn nicht mehr wie 30 m² bebaut werden?
Es betrifft hier Schleswig-Holstein.
Könnte mir da Jemand Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Otte
  1. Grenzgarage?

    Wenn die Garage mit Terrasse genehmigt ist, können Sie das machen, ansonsten benötigen Sie für Umnutzung des Daches und für die Vorlage der Statik zur Umnutzung eine Baugenehmigung.
    Nur von RP ist eine OLG-Entscheidung bekannt, nach der man bei Grenzgaragen das ohne Nachbargenehmigung machen darf.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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