Fenster ohne Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Fenster ohne Baugenehmigung
ich strebe gerade den Kauf einer Dachgeschosswohnung an.
Allerdings gibt es da einen Fenstereinbau dessen Folgen ich nicht absehen kann. Ich hoffe auf diesem Weg eine bessere Einschätzung der Situation zu erlangen.
Also die Situation ist folgende.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus (5 Etagen) in typisch städtischer Haus an Haus Bauweise (Hamburg).
Im Dachgeschoss befindet sich eine Wohnung. Diese Wohnung hat ein Fenster in der Außenwand, das nie genehmigt wurde, bzw. ein Antrag wurde nie gestellt. Durch das Fenster hat man freie Sicht über den Stadtteil. Das direkt angrenzende Nachbarhaus hat nur 4 Etagen, man blickt also darüber weg.
Zum einen interessiert mich jetzt wie ich dieses Fenster "legalisieren" kann und welche Anforderungen an so ein Fenster gestellt werden? Außerdem frage ich mich wie ist die Versicherungslage, wenn das Fenster nicht genehmigt ist.
Ist es für die Versicherung ausreichend, wenn es zwar nicht genehmigt ist aber dem Barndschutvorschriftenn entspricht?
Viele Dank für Eure Einschätzungen.
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ich sehe das anders
Die ganze Wohnung im Dachgeschoss ist nicht genehmigt, denn eine Wohnung ohne Fenster gibt es nicht.
Wenn dem so ist, hat das ungeahnte Folgen für den Vermieter.
Also diesen Punkt zuerst prüfen und dann die Frage nach dem Fenster stellen.
Wenn die Wohnung legal ist, ist ein Fenster kein Problem, außer es ist zu nah am Nachbargrundstück.
Gruß