Türen kürzer als in Bauzeichnung vertraglich vereinbart
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Türen kürzer als in Bauzeichnung vertraglich vereinbart

Hallo,

wir haben mit unserem Bauträger keine Standardgröße, sondern höhere Türen vertraglich vereinbart. Diese wurden inzwischen auch geliefert, doch müssen sie nun gekürzt werden, weil der Türausschnitt wahrscheinlich auf der gesamten Etage bzw. im gesamten Haus zu klein ist. Wir denken, es wird ein Planungs- oder Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler) beim Fußbodenaufbau sein.

Wir sind entsprechend enttäuscht  -  darüber hinaus stellt sich uns die Frage, wie man damit umgeht. Wir bezahlen ja schließlich auch mehr für die eigentlich größeren Türen. Ist das nun eine Vertragsabweichung oder wieviel mm Kürzung muss man als Toleranz dulden?

Vielen Dank im Voraus

Johanna

  • Name:
  • Johanna
  1. Um wieviel mm geht es denn?

    Gruß
  2. Na, das ist ja eine tolle Beschreibung ...

    Na, das ist ja eine tolle Beschreibung ich will keine Standardhöhe, sondern höhere Türen. Also, wenn eine Tür 1,985 hat und er baut 2,01, dann hat er es schon erfüllt, denn die nächste Standardgröße, die Sie ja nicht wollen, bzw. explizit vereinbart haben ist 2,085 ...

    Was Sie wollten, bzw. gedacht haben, was Sie bekommen, ist eine ganz andere Nummer.

    Geht denn aus den Zeichnungen was hervor? Und falls ja, warum wurde darauf nicht früher geachtet?

    *Nachtigall ich hör dir trapsen*

  3. Lesen hilft manchmal ...

    Lesen hilft manchmal

    deshalb streiche man meine letzte Aussage

    @GP doch mal über eine edit-Funktion nachdenken?

  4. Maß

    Mir ging es darum zu erfahren, wie denn die Toleranzen für Türen sind, bzw. ob man Toleranzen dulden muss, wenn deren Größe vertraglich bewusst festgelegt wurden.

    Die Größe wurde vertraglich exakt festgelegt und ist ebenfalls in der Bauzeichnung berücksichtigt, die ja auch Teil des Vertrages ist. Die Ausführung stimmt nun aber nicht mehr mit der Planung überein.

  5. Da es aus meiner Sicht

    letztlich bei der Bewertung der Maßabweichung auf weitere Umstände ankommt (z.B. Preis der Türen, die Ursache, die Änderungsmöglichkeit ) ist das eigentlich eine rechtliche Frage, die hier nicht beantwortet werden kann und darf.
    ... und Sie verraten uns noch nicht einmal ein Maß um das es bei Ihnen geht.
    Ich schätze jetzt mal aus der Tonlage Ihrer Fragestellung heraus:
    2,135 m war geplant und jetzt sind es nur noch ca. 2,11 m?
    Ihr Baubetreuer hätte das erkennen und rechtzeitig Schaden und Mehraufwand von den Beteiligten abwenden können.
    Grüße aus HH
  6. So ungefähr

    ist es.
    Wahrscheinlich werden die Türen sogar auf 2,10 m gekürzt  -  also > 10 mm. Konkretere Angaben habe ich leider bislang nicht. Die Stürze zu verändern steht wegen der Statik nicht zur Diskussion. Es bleibt also nur die Türen zu kürzen.

    Wie das so ist, hätte der Bauleiter, Baubetreuer etc. das erkennen sollen, aber das löst jetzt nicht mein Problem. Mir geht es jetzt nur darum mich bezüglich möglicher Toleranzen kundig zu machen um in den Folgegesprächen nicht über den Tisch gezogen zu werden.

  7. OT

    und dann auch mal auf den Treppenantritt, -austritt schauen!
    Ist die schon (fest) drin?
  8. "über eine edit-Funktion nachdenken"  -  ja,

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    edit des letzten Beitrags sollte möglich sein.
    • Name:
    • GP
  9. Dulden

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Johanna,

    wie Sie schreiben geht es um ca. 10 mm bei einer Türhöhe von 211 cm.
    (Die Türblatthöhe von 211 cm ist ein Standardmass)

    Aus den (aus welchem Grund auch immer) zu kürzenden 10 mm resultiert weder ein optischer noch ein praktischer Mangel!

    Optisch nicht, weil ohne Zollstock nicht erkennbar.

    Praktisch nicht, weil keinerlei Beeinträchtigung der Nutzung entsteht.

    Fazit, lassen Sie es gut sein ...

    Gruß

  10. 10 mm liegen eh im Bereich der ...

    10 mm liegen eh im Bereich der zulässigen Toleranz.

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