Kontrolle Einhaltung B-Plan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Kontrolle Einhaltung B-Plan
Um es vorweg deutlich zu sagen: Die beiden nachfolgenden Fälle stören mich persönlich überhaupt nicht, es sei den beiden Familien ihre zugepflasterte Fläche gegönnt. Reine Neugier hier meinerseits.
Zwei Beispiele, beides Doppelhaushälften:
- Freunde haben in einem Neubaugebiet ihre Terrasse größer gemacht als im Bauantrag geplant, noch einen Carport errichtet (genehmigungsfrei), noch einen (zu hohen) Schuppen hingestellt, nachträglich noch drum rum noch gepflastert.
- Nachbarn von uns haben ihr ohnehin eng bebautes Grundstück mit einer Terrasse, Müllbehälter Stellplatz, PKW Stellplatz und Auffahrt von vorn bis hinten zugepflastert.
Bebauungsplan: Grundflächenzahl I (max. bebaute Fläche): 0,3, Grflz. II (bebaut inkl. Pflasterung etc.) 0,45. Das würde bedeuten 55 % des Grundstücks müssten grün bleiben. Bei dem ersten Beispiel schätze ich mal den Grünanteil auf 30 %, beim zweiten sogar nur 10-15 %. - Wems gefällt ...
Ich mein, man kauft sich ein Grundstück, freut sich auf 55 % Grünanteil in der Siedlung, um dann in der Betonsteinwüste zu leben.
Die Einhaltung z.B. der Auflagen zur Heckenpflanzung werden, wie aus Erzählungen zu erfahren ist, teilweise recht eng überwacht.
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wie so oft im Leben
wo kein Kläger, kein Richter. Nur "Schwarzbauen" werden auch nach Jahrzenten nicht "legal".Das muss der "Besitzer" sich selber überlegen. Oftmals ist es "billiger" den Plan zu überschreiten und Strafe zu zahlen. Manchmal ging es auch ganz daneben dann hat es am Ende mehr gekostet.
Keine Rechtsberatung, nur Laie.