Baugenehmigung / Nutzungsänderung / Hilfe Hallo Ich habe ...
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Baugenehmigung / Nutzungsänderung / Hilfe Hallo Ich habe ...

Baugenehmigung / Nutzungsänderung / Hilfe Hallo Ich habe Baugenehmigung / Nutzungsänderung / Hilfe

Hallo

Ich habe vor 4 Jahren eine Doppelhaushälfte gekauft. Naiv wie ich war habe ich fleißig renoviert und umgebaut.

So nun zu meinem Anliegen:

Nun habe ich den ehemaligen Partyraum als Wohnzimmer umgebaut.

Da ich dort auch einen Kamin Offen montieren möchte habe ich den Schornsteinfeger kommen lassen, da ich dafür an der Stelle einen neuen Schonstein bauen muss.

Ich war wirklich sehr überrascht das muss ich leider zugeben als mir der Sxchornsteinfeger mitteilte das man für den neuen Schornstein eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz benötigt.

Die Baugenehmigung habe ich mir dann runterladen zum Ausfüllen.

Nun stolpere ich über Begriffe wie Nutzungsänderung, Wärmeschutz usw.

Mir ist bewusst das ich hier wohl Mist gebaut habe und mich im Vorfeld besser Informiert hätte. Aber leider ist es nun zu spät

Mich würde halt intereseieren was ich nun machen muss, überhaupt machen kann.

Benötige ich überhaupt eine Nutzungsänderung für das neue Wohnzimmer (ehemaliger Partyraum)

Was ist mit dem alten Wohnzimmer was jetzt das Esszimmer ist?

An den Außenwänden habe ich nicht's verändert lediglich die Vorhanden Türen und Fenster gegen moderne Wärme isolierte getauscht.

Ins Dach habe ich 2 neue Dachfenster einbauen lassen.

Der Boden ist neu Wärme isoliert worden und neuer Estrich drauf gekommen.

Vielen

Dank

  • Name:
  • fireball
  1. kann sein

    Foto von Martin G. Halbinger

    zum einen ist die Frage, als was der "Partyraum" in der damaligen Baugenehmigung bezeichnet war. Ich vermute mal, das er bisher nicht als Aufenthaltsraum angegeben war. (liegt er im Keller?)

    Die Nutzungsänderung von einem Aufenthaltsraum in einen Anderen (Wohnzimmer zu Esszimmer oder auch Kinderzimmer zu Wohnzimmer usw.) ist genehmigungsfrei. Wenn aber neue Aufenthaltsräume entstehen, die bisher z.B. nur bessere Kellerräume waren, kann dies Baugenehmigungspflichtig sein. Insbesondere wäre zu prüfen, ob ausreichende Rettungswege vorhanden sind oder ob die Dämmung / Belichtung / Raumhöhe für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist.

    Genaueres könnte ein Planer vor Ort klären.


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