Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung

Hallo,

ich habe vor kurzem gehört, dass ein Bauantrag (Bayern) automatisch als genehmigt gilt, wenn das Landratsamt, ab Eingang des Bauantrages, sich mind. 1,5 Jahre nicht meldet, also einen Negativbescheid ausgestellt hat.

Ist dies zutreffen? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage kann hier Bezug genommen werden?

Vielen Dank im Boraus.

T. R.

  1. voorsicht

    Foto von Martin G. Halbinger

    Eine entsprechende Regelung steht in Bayern nicht in der Bauordnung. Es gibt manche Bundesländer, wo es entsprechende Regelungen gibt, da aber immer mit der Einschränkung auf bestimmte Vorhabensarten (z.B. Wohnhäuser) und Verfahrenswege (z.B. nicht im Außenbereich, kein Sonderbau).
    Außerdem mussten die Unterlagen vollständig sein.

    Es gibt aber durchaus die Möglichkeit z.B. im Rahmen einer Untätigkeitsklage die Baugenehmigung durch das Gericht "erteilen zu lassen". Pauschale Fristen gibt es hier aber m.W. auch nicht. Hat den Ihr Planer weitere Informationen? Oft werden kleinere Nachbesserungen direkt beim Planer nachgefordert. Wenn der dann nicht in die Gänge kommt ...


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