Rechtssicherheit durch Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Rechtssicherheit durch Bebauungsplan

Hallo an alle hier im Forum.

Es geht um ein Baugrundstück in Bayern

ich möchte ein Reihenhaus (Vierspänner) bauen. Laut Bebauungsplan wäre dies auch durchaus möglich. Durch eine Satzung der Gemeinde die einen größeren Granzabstand als im Bebauungsplan vorgesehen verlangt würde das Haus aus dem Baufenster fallen.
Einen Vorbeischeid mit dem Größeren Grenzabstand hat die Gemeinde abgfelehnt mit der Begründung, sie wolle erst prüfen ob sie nicht gegebenenfalls den Bebauungsplan komplett ändern.

in der Satzung steht unter § 1 Geltungsbereich Satz 3
Falls im Bebauungsplan andere Vorgaben stehen haben diese Vorrang. (Satzung ist von 2000, Bebauungsplan von 1976)

Was soll ich nun machen? einen Plan nach den genauen vorgaben des Bebauungsplans im Freistellungsverfarhen einreichen und abwarten was passiert?
Habe Angst, dass die Gemeinde den Bebauungsplan wirklich ändert und ich danach nur noch z.B. ein Einfamilienhaus bauen darf.

Habe ich denn durch einen gültigen Bebauungsplan keinen Anspruch auch Rechtssicherheit?

bitte helft mir

danke Josef

  • Name:
  • josef
  1. Nichts für ungut, aber ...

    Nichts für ungut, aber hier in 2 Sätzen einen komplexen Sachverhalt zu erkennen, zu bewerten und dabei auch noch rechtssichere Tipps zu geben, das ist einfach nicht möglich. Hinzu kommt die Frage, ob die Ablehnung der Bauvoranfrage (wie und wann wurde die überhaupt gestellt) bereits rechtswidrig war. Da muss wesentlich mehr Input kommen, und dazu ist ein Forum nicht in der Lage. Da muss nen Planer vor Ort sich das ansehen, deuten und den Verwaltungsrechtler gleich im Schlepptau haben
  2. nachgefragt

    schon klar, dass das schwierig ist. aber hat die Gemeinde grundsätzlich das recht einfach einen plan der allen vorgaben des Bebauungsplans entspricht abzulehnen mit der Begründung eventuell den Bebauungsplan ändern zu wollen?
  3. Also, wenn ...

    Also, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändern will, dann gibt es das Instrument der Veränderungssperre, bedeutet, da passiert erst mal nix. Das kann sie machen, die Gemeinde hat die Planungshoheit. Wobei, einen Plan aus 1976 zu ändern, na ja ...

    Wie gesagt, da ist viel Verwaltungsrecht drin, das kann man nicht aus zwei Zeilen herauslesen.

    Ich würd mir nen Planer schnappen, eine (n) rechtskonforme (n) Bauanzeige/Bauantrag einreichen und dann ist die Gemeinde in Zugzwang. Dann soll sie doch mal sagen, warum wieso weshalb. Will ich nicht ist nicht so wirklich eine Begründung.


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