Gartenhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gartenhaus

Hallo,

Wir möchten gern auf unser Grundstück einem Gartenhaus (2 Meter x 2 Meter maximal) errichten, soll eher als Geräteschuppen dienen.
Unser Grundstück besteht auf 3 Teilen. 1. Teil ist das Haus = Bebauungsplan. 2. und 3. Teil außerhalb des Bebauungsplan.
Wir möchten aber dieses Gartenhaus auf 2. oder 3. Teil errichten.
Dürfen wir es ohne Genehmigung? (Rheinland-Pfalz). Gibt es Lösungen für uns außer auf dem 1. Teil zu errichten? Danke für alle Tipps ...

  • Name:
  • kaliane
  1. Landesbauordnung RP

    In der Landesbauordnung stehen die verfahrensfreien Bauwerke.
    Die dürfen unabhängig von Bebauungsplänen überall stehen, auch an der Grenze.
    Bei einer Größenbeschränkung müssen Sie nur darauf achten, ob auf dem Grundstück schon Flächen oder Längen verbraucht sind.
    Die Angaben gelten für das eigene Grundstück, die Nachbarbebauung bleibt unberücksichtigt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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