Terrassenüberdachung am Mehrfamilienhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Terrassenüberdachung am Mehrfamilienhaus
Hallo an alle Experten,
wir wollten in NRW am Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss (Eigentümergemeinschaft) ein Terrassendach (Aluminium/Sicherheitsglas) mit 2 Seitenwänden anbauen lassen.
Über uns ist eine Wohnung, neben uns ist eine Wohnung. Größe soll 5 Meter in der Breite/Länge und 4 Meter in der Tiefe sein.
Jetzt sagt uns das Bauamt, dass wir sowohl für das Dach als auch für die Seitenwand zum Nachbarn eine F90 Wand bzw. F90 Glas für das Dach haben müssten.
Dieses ist für uns und auch für die Firmen, die vor Ort waren nicht nachvollziehbar. So etwas hätten die noch nie gehört. Wer hilft uns weiter.
Falls noch etwas unklar ist, immer hier rein damit. Ach, alle Eigentümer haben schriftlich diesem Vorhaben zugestimmt. Jetzt sind die Experten dran
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Brandschutz ist das Zauberwort
WEG-Einheiten müssen feuerbeständig voneinander getrennt sein, d.h. ein Feuer in einer Einheit soll nicht auf die anderen Einheiten übergreifen. Dagegen entsteht bei einer Terrassenüberdachung mit Seitenwänden ein Raum, der ohne F90-Glas nicht feuerbeständig ist. So weit die Theorie des Bauamtes. Praktisch ist es ein überdachter Freiraum und kein Wohnraum. Brandlasten sind ein paar Korbstühle. Betrachten Sie das Ganze als Wortspiele von beschäftigungsarmen Beamten und eines Amtes das glaubt, seit Jahrhunderten die Welt zu gestalten. Da helfen nur versierte Fachanwälte weiter. Eventuell hilft schon eine Umbenennung in einen Wintergarten weiter, der genehmigungsfrei errichtet werden kann. Gegen Schikanieren hilft nur tricksen. Gruß