Haus umbauen/anbauen im Landschaftsschutzgebiet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Haus umbauen/anbauen im Landschaftsschutzgebiet

Hallo! Ich könnte ein Haus Kaufen, welches im Landschaftsschutzgebiet steht (NRW). Leider ist die untere Etage relativ verbaut (kleine Zimmer), deshalb würde ich dort gern hinten heraus einen Wintergarten oder eine Erweiterung bauen. Die vorhandenen Gebäude (Haus, Pferdestallung usw.) haben Bestandsschutz. Ein Mitarbeiter der Stadt sagt aber dort dürfte generell nichts umgebaut oder angebaut werden. Platz dafür ist auch vorhanden, da das Grundstück knapp 2000 m² hat. Stimmt das so?
  • Name:
  • Calimero
  1. Außenbereich

    Das Gebäude liegt vermutlich im Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich unterliegt u.A. § 35 BauGB. Da ist tatsächlich mit Um- und Anbauten (Umbauten, Anbauten) wenig möglich. Die Aussage des "Stadtsoldaten", dass generell nichts möglich ist, muss nicht zwangsläufig stimmen. Abklären sollten Sie, ob das Gebäude überhaupt Bestandsschutz hat, ob Sie es als Wohngebäude weiter nutzen dürfen, welche Sanierungsmaßnahmen (Wärmedämmung, etc.) genehmigungsfähig sind. Wenn sich das Objekt zu kaufen lohnt, dann holen Sie sich einen Architekten / Bauingenieur hinzu, der das per Bauvoranfrage abklärt. Übrigens: Die Stallungen und Nebengebäude dürfen Sie im Außenbereich auch nicht ohne weiteres umnutzen. In der Regel dürfen diese nur stehen bleiben und können als Abstellfläche dienen.
  2. zusätzlich zum (vermutlich) geltenden Außenbereich liegt ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    zusätzlich zum (vermutlich) geltenden Außenbereich liegt zusätzlich zum (vermutlich) geltenden Außenbereich liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Landschaftsschutzgebierte werden durch eine Satzung festgesetzt in der auch eine Aussage zu zulässigen und Unzulässigen Maßnahmen enthalten ist und i.d.R. auch Ausnahmeregelungen enthalten sind. Ohne die genauen Umstände zu kennen, dürften Umbauten / Änderungen innen möglich sein, Erweiterungen in begrenzetem Umfang nur in in Ausnahmefällen möglich sein. Näheres müsste, wie der Kollege schon geschrieben hat, der Fachmann vor Ort nach Klärung der Umstände ermitteln.

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