Status von genehmigungsfreien Baumaßnahmen bei Änderung der Bauordnung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Status von genehmigungsfreien Baumaßnahmen bei Änderung der Bauordnung

Wir haben in Bremen ein Haus gekauft, an dem eine Garage angebaut ist, auf der ein Wintergarten steht. Das Haus und Garage sind 1950 errichtet worden. Der Wintergarten soll nach Aussage der Nachbarn seit spätestens 1952 stehen. Nun haben wir einen Bauantrag für die Verbreiterung der Garage gestellt. Dabei ist herausgekommen, dass der Wintergarten nicht in der Bauakte eingetragen ist. Leider ist er nach der heute gültigen Bauordnung nicht genehmigungsfähig, da die Abstandsflächen nicht eingehalten sind.

Uns stellt sich die Frage, ob der Wintergarten nach der 1952 gültigen Bauordnung überhaupt genehmigungs- oder anzeigepflichtig (genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig) gewesen ist.

Wenn dem so wäre stellt sich die weitere Frage, ob damit das Bauamt nachträglich den Wintergarten als genehmigt in die Bauakte aufnehmen muss.

Die generelle Frage ist also: Was passiert, wenn ich heute einen genehmigungsfreien Anbau errichte, der in späteren Jahren Aufgrund der Änderungen der Bauordnung illegal wird. Welche Möglichkeiten hat man dann?

  • Name:
  • Lutz
  1. Beweispflichtig ...

    für den baurechtsgemßen Zustand ist immer der Eigentümer. Sie müssten also ein zum Zeitpunkt der Errichtung gültiges Baurecht bekommen. Stünde dort, dass der Wintergarten genehmigungsfrei UND dort zulässig war, müsste das Amt ihn akzeptieren! Wäre er zwar zulässig, aber genehmigungspflichtig gewesen, können Sie sich jetzt nicht auf damaliges Baurecht berufen. Es wäre ein Schwarzbau, der zu entfernen wäre!
  2. im Prinzip ist es unmöglich ...

    im Prinzip ist es unmöglich dass Unterlagen fehlen oder entfernt werden. Schon damals gab es Mehrfachausfertigungen, Amt und Bauherr führen jeder für sich die Akten. Heute bekommt auch das Finanzamt eine Ausfertigung. In der damaligen Zeit wurde viel schwarz gebaut. Das Fehlen der Unterlagen deutet darauf hin. Ein Schwarzbau wird nur durch einen Bauantrag mit Datum der Antragstellung legalisiert und muss den Vorschriften zu diesem Datum entsprechen. Damals gab es bestimmt keine Auflistung von genehmigungsfreiem Bauten. Auch für Genehmigungsfreie Bauwerke braucht man die Genehmigung dass diese Genehmigungsfrei sind. Was Sie brauchen ist ein Hinweis, dass der Wiga "bauantragsfrei" war und ist. Das ist unmöglich, dagegen ist ein Schwarzbau sehr gut möglich. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Diesen Satz ...

    >>Auch für Genehmigungsfreie Bauwerke braucht man die Genehmigung dass diese Genehmigungsfrei sind<< muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ganz langsam wie Schokolade.

    Warum nur geht mir sofort "Asterix erobert Rom" und der Passierschein 38a durch den Kopf.

    Auch das Fehlen von Unterlagen ist nichts unmögliches oder unwahrscheinliches! Ich habe bei Akteneinsichten in Bauämtern schon Unterlagen von bis zu 4 (in Worten VIER) unterschiedlichen Gebäuden in einer Akte gefunden. Also das Gebäude, dem die Akte gewidmet war und Unterlagen von drei andern Gebäuden in der näheren und weiteren Nachbarschaft auf anderen Flurstücken mit anderen Besitzern und Hausnummern! Ebenso fehlen regelmäßig Unterlagen bei den Hausbesitzern.

    Wie wahrscheinlich eine Genehmigungsfreiheit 1952 war, ist unwichtig. Sie ist nicht völlig ausgeschlossen, zumal es 7 Jahre nach Kriegsende ein heilloses Durcheinander an Gesetzen und Verordnungen gab. Gesetze aus der Zeit vor 33 galten z.T. wieder, andere aus der Zeit nach 33 auch (weil politisch nicht belastet) dazu erste Gesetze der Länder und des Bundes, ggf auch noch Besatzungsrecht.

    Also mal ganz langsam mit den Pferden.

  4. Oder Reinhard May ...

    Oder Reinhard May einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars ... :-))
  5. ist doch ganz einfach

    Wer ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durchführen will, reicht Pläne und ein Katasterauszug beim Hochbauamt ein. Wenn es OK ist, bekommt der Bauherr ein Schreiben, dass kein Einspruch eingelegt wird. Damit ist für alle Zeiten der genehmigungsfreie Bau genehmigt. Damit entfällt das Suchen in Baurichtlinien aus dem punischen Krieg. In illegales Bauwerk aus Nachkriegszeiten ist auch heute ohne richtigen Bauantrag nicht zu legalisieren. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  6. Sagen Sie mal ...

    lesen Sie eigentlich die Fragen, bevor Sie Antworten?

    Das Ding ist nach heutigem Baurecht NICHT genehmigungsfähig! Der TE sucht Unterlagen, die evtl. beweisen, dass es Anno Dickemilch verfahrens (= genehmigungs-) frei war!

    Einfach mal an Dieter denken ... (Nein, nicht den Bohlen)


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN