Hauskauf  -  nicht genehmigter Anbau aus den 70 ern ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hauskauf  -  nicht genehmigter Anbau aus den 70 ern ...

Wir haben ein Kaufinteresse an einem Haus in einem Wochenendgebiet (NRW). Bei näherer Begutachtung der wenigen noch vorhandenen Unterlagen ergibt sich folgendes Bild (versuche mich kurz zu fassen):

Das Haus wurde ursprünglich Anfang der 60er gebaut und in den 70 ern vom damaligen Eigentümer (mittlerweile verstorben) mehrfach vergrößert  -  ohne erforderliche Baugenehmigungen. Er hat nachträglich Genehmigungsanträge gestellt, ein kleiner Anbau wurde bewilligt, ebenso ein Gartenhaus, für einen zweiten Anbau gibt es jedoch einen Ablehnungsbescheid aus 1988 mit der Begründung, dass ein Haus in dieser Größe nicht mehr dem Flächennutzunsgplan (Wochenendgebiet) entspricht. Auf dem beiliegenden Plan ist der Anbau durchgestrichen mit dem Vermerk "evtl. Abbruchverfügung". Diese Verfügung gibt es jedoch nicht, umgesetzt wurde auch nichts, denn der Anbau steht noch immer.

Als die jetzigen Eigentümer das Haus gekauft haben, wurde ihnen vom damaligen Verkäufer gesagt, es sei alles nachgenehmigt worden, der Ersteigentümer sei gerichtlich gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen und habe gewonnen. Unterlagen dazu sind jedoch Fehlanzeige.

In der Hoffnung, noch etwas in der archivierten Bauakte zu finden, waren sie mittlerweile mehrfach beim Bauamt. Doch die Akte ist, bis auf die uns zur Verfügung gestellen Unterlagen, leer. Das Amt hat dafür keine wirkliche Erklärung, es ist in diesem Zusammenhang auch aufgefallen, dass noch weitere Akten keinen Inhalt mehr haben.

Wir möchten kein Haus kaufen, bei dem das Risiko eines Teilabbruchs besteht und selbst wenn nun seit 1988 keiner mehr dran gerührt hat, heißt es nicht, dass es so bleibt. Unser "Horrorszenario" wäre bspw. : der Nachbar verkauft sein Häuschen, der neue Eigentümer will ebenfalls ausbauen, der Antrag wird im Hinblick auf den Flächennutzungsplan abgelehnt, er verweist auf unser Haus und schwupps, ist die Abrissverfügung auf dem Tisch.

Meine Fragen sind: Ist dieses Szenario realistisch? Hat der Ablehnungsbescheid aus 1988 noch immer Gültigkeit oder gibt es dabei so etwas wie Verjährung oder eine Ableitung eines Bestandschutzes, weil fast 25 Jahre keine Maßnahmen (Abbruch) ergriffen wurden? Kann man das Bauamt in die Pflicht nehmen, weil deren Akten unvollständig sind und es für den neuen Eigentümer nicht nachvollziehbar ist, ob der damalige Ablehnungsbescheid nicht doch aufgehoben wurde?

  • Name:
  • PeSa
  1. Grundsatz

    Ein Haus wird nur nach Bauantrag und daraus folgender Baugenehmigung legal. Die Androhung einer Verfügung ist keine Verfügung. Was der Nachbar hat ist noch lange nicht ortsüblich. Ohne Unterlagen als Beweis liegt eine arglistige Täuschung des Verkäufers vor. Ein Amt in die Pflicht nehmen? Da wird eher die Ausdauer belohnt wenn Sie einer Kuh ein Stück Zucker geben und lecken hinten bis es süß wird. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Szenario realistisch

    Ihr fiktives Szenario kann leicht Realität werden. Den Bestandsschutz kann man nur über Genehmigungsunterlagen nachweisen. Da diese weder beim Eigentümer, noch beim Bauamt vollständig zu finden sind, würde ggf. folgende Vorgehensweise Abhilfe schaffen: Der Verkäufer / Eigentümer beauftragt einen Entwurfsverafsser, der eine komplette Bestandsaufnahme macht und Bauantragspläne anfertigt. Damit wird ein Bauantrag auf nachträgliche bauordnungsrechtliche Genehmigung des bestehenden Anbaus gestellt (evtl. sieht man es heute anders als 1988).

    Das kostet dem Verkäufer zwar Geld, aber wenn er verkaufen will, muss er dadurch. Machen Sie ihm das klar. Wenn er nicht will, suche Sie das Weite.


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