Bauantrag bei Erneuerung eines Wintergarten
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauantrag bei Erneuerung eines Wintergarten
Unser Haus in Bremen hat einen alten Wintergarten (Einfachglas). Den möchten wir abreißen und in gleicher Größe mit modernen Materialen Neubauten lassen.
Muss ich dafür einen Bauantrag stellen?
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Landesbauordnung prüfen
In der Landesbauordnung steht, ob Wintergärten genehmigungsfrei sind, eventuell können auch im Bebauungsplan Einschränkungen stehen. Wichtig ist dabei noch, ob der bestehende Wintergarten nach heutigen Regeln Abstandsflächen verletzt. Wenn alles geklärt ist, sollten Sie der Stadt in einem Schreiben mitteilen dass Sie einen bestehenden und genehmigten Wintergarten erneuern. Bestehen auch nur die geringsten Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit, so könnten Sie nach dem Abriss ein Bauverbot bekommen und der Wiga ist weg. Gruß -
Diese Frage
ist in Bremen nicht so einfach zu klären. Besser bei der Bauordnung nachfragen!Denn § 61 BremBO: Abs. (4) Verfahrensfrei sind Instandhaltungsarbeiten; dies gilt bei Gebäuden, die von örtlichen Bauvorschriften nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 erfasst werden nur, wenn die Instandhaltungsarbeiten keine Änderung der äußeren Gestaltung zur Folge haben.
Ist es eine Änderung der äußeren Gestaltung?
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Abriss und Neubau ist keine Instandhaltung
Das Vorhaben wird behandelt, als sei es ein Neubau. Folglich ist es wichtig ob der Wiga bei der Errichtung verfahrensfrei, genehmigungsfrei, mit Baugenehmigung oder schwarz gebaut wurde. Danach richtet sich das Vorgehen, möglichst über einen Fachmann für Verwaltungsrecht oder mit direkter Beratung durch das Bauamt. Gruß