Abstandsfläche Giebel in SH
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abstandsfläche Giebel in SH

In der LBOAbk. Schleswig Holstein wird die Abstandsfläche über die Wandhöhe definiert.

"Wandhöhe ist das Maß von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand"

Wie sieht das an der Giebelwand aus? Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut  -  wo denn, der Schnittpunkt ist eine lange Linie den Giebel entlang ... ganz unten?  -  Dan wäre die Wandhöhe i. D.R. dann wohl identisch mit dem Maß auf der Traufseite -"oder bis zum obersten Abschluss der Wand" das wäre quasi Firsthöhe? Was heißt das "oder"  -  darf man sich das aussuchen? Ein "der kleine Wert ist entscheidend" steht da nicht.

In der alten LBO vor 2009 gab es noch eine Formel für Giebelflächen: "Zur Wandhöhe werden jeweils hinzugerechnet / zu einem Viertel die Höhe von / c Giebelflächen[ ... ]". Das ist in der neuesten LBO nun leider entfallen. Darf man aus dem Satz "Zur Wandhöhe werden hinzugerechnet" rauslesen, dass der Giebel ansonsten nicht zur Wand zählt?

  • Name:
  • Ralph

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