Bauvorhaben Erweiterung Einfamilienwohnhaus & Errichtung einer Doppelgarage von Gemeinde abgelehnt, jedoch steht die Entscheidung des Landratsamtes noch aus!
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvorhaben Erweiterung Einfamilienwohnhaus & Errichtung einer Doppelgarage von Gemeinde abgelehnt, jedoch steht die Entscheidung des Landratsamtes noch aus!
Die Gemeinde hat abgelehnt, da die Baugrenzen bewusst um das Haus festgesetzt wurden, um eine dichtere Bebauung auszuschließen und das restliche Hanggrundstück ja frei ist. Alle anderen Baufenster in dieser Siedlung sind mit genügend Abstand um die jeweiligen Häuser, erbaut ebenfalls in den 70 ern, versehen, sodass man hier bedenkenlos Erweitern könnte. Unseren Bauantrag hatten alle Nachbarn unterschrieben und keiner hat ein Problem damit. Der Bauantrag liegt jetzt zur endgültigen Entscheidung beim Landratsamt.
Nach Rücksprache mit dem Gemeindebauamt, könnte die Doppelgarage durch Verschieben in Richtung Baufenster genehmigt werden bis die Baugrenzüberschreitung im geringem Maße, ähnlich der Überschreitung des Nachbarn, sich darlegt. Jedoch geht es genau in dieser Richtung den Hang hinunter und die Zufahrt würde extrem Steil werden. Das Zimmer ist mit dieser Konstellation auch gestorben und der Hauseingang wäre dann hinter der Garage, bestenfalls gleich auf mit der Garagenrückwand. Meine Frage ist, sollte ich das Landratsamt aufsuchen und die Sachlage vor Entscheidung aufzeigen? Lieber auf Entscheid warten und Widerspruch einlegen? Wie groß sind denn da dann die Chancen?
Besten Dank für Eure Antworten im Voraus. Grüße Oliver
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Wer hat geplant?
Wer hat denn die Zeichnungen erstellt? Ein Architekt muss eine genehmigungsfähige Planung erstellen, also wenn Sie einen haben, fragen Sie den.Die Überbauung einer grenz- oder grenznahen (grenznahen, grenznahen) Garage ist aber ein sehr spezielles Thema. Die Überbauung der Garage führt dazu, dass die Grenzgarage insgesamt unzulässig wird, auch wenn die Überbauung im Obergeschoss für sich genommen den erforderlichen Grenzabstand einhält.
Deshalb liegt die Gemeinde wohl mit Ihrer Entscheidung richtig. Welchen Abstand zur Grenze sollte denn das Obergeschoss über der Garage haben und um wieviel überragt das die Baugrenze?
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Hallo Herr Lott, erstmal vielen Dank für ...
Hallo Herr Lott, erstmal vielen Dank für Hallo Herr Lott, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Geplant hat eine Zimmerei, die mit einem Architekten die Bauzeichnungen nach meinen Wünschen erstellt und dann auch bei der Gemeinde eingereicht hatte. Das Zimmer oberhalb der Garage hat noch 5 m Abstand zur Grenze. Die Breite des Zimmers ist 4 m & die Länge ist 6,50 m. Das komplette Zimmer und auch die Garage sind außerhalb des Baufensters. Das Baufenster kommt von links, umrahmt unser Haus über die 1. kurze Seite (=6,50 m), geht an der hinteren langen Seite (=8,11 m) entlang, geht an der 2. kurzen Seite (=6,50 m / Stirnseite) wieder zurück auf die "ursprüngliche" Baulinie, um dann mit einem Winkel von 90 Grad eben wieder die Flucht (der von Links kommenden Baulinie) wieder fortzusetzen. Wenn ich darf, würde ich Ihnen gerne einen Lageplan auf Ihre E-Mail-Adresse schicken sowie einen Plan des Anbaus. Evtl. schafft dies einen besseren Überblick ...Gruß-Oliver
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Kann ich auch nicht helfen
Sie können mir gern was schicken, aber weiterhelfen kann ich dadurch trotzdem nicht.1. Der OGAbk.-Überbau "entprivilegiert" die Grenzgarage (je nach Bundesland und Konstruktion der Garage)
2. Die Garage für sich darf ggf. außerhalb der Baugrenze liegen, jedoch nicht der Überbau. Wenn die Gemeinde da nicht zustimmt (Planungshoheit der Gemeinde), dann ist das Thema erledigt. Der Architekt muss dann umplanen.
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Danke ...
Hallo Herr Lott, das Zimmer habe ich abgehackt. Versuch wegen der Garage einen Kompromiss mit den Behörden zu finden ... Vielen Dank für Ihre Beiträge! Gruß-Oliver