Traufhöhe inkl. Kniestockhöhe?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Traufhöhe inkl. Kniestockhöhe?
in einem Bebauungsplan für mein Grundstück steht drin, dass die Wandhöhe an der Traufe zwischen Oberkante Untergeschossfußboden bis Schnittpunkt Außenwand mit Unterkante Sparren höchstens 5,80 m betragen darf.
Zudem steht dabei, dass die Kniestockhöhe maximal 1,50 m betragen darf.
Bedeutet das, dass ich nun zwei Stockwerke mit insgesamt 5,80 m Höhe plus zusätzlich ein Dachgeschoss mit 1,50 m Kniestockhöhe bauen darf, oder bedeutet das, dass die Kniestockhöhe in den 5,80 m beinhaltet ist und ich darüber nicht hinausbauen darf?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Bundesland: Bayern
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Die Traufhöhe
hier UKAbk. Sparren ist das absolute Maß! Der Kniestock wird von den 5,80 m abgezogen! -
herzlichen Dank
Herzlichen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen! -
@bauberater
Ich verstehe es vermutlich anders als der Fragesteller - deshalb bitte ganz klar und deutlich schreiben.Meiner Meinung nach: Die Kniestockhöhe ist in den 5,80 m beinhaltet und Sie dürfen darüber nicht hinausbauen. Begründung: Der Kniestock ist die Mauer, auf die das Dach / der Sparren aufgelegt wird.
Ich bitte @bauberater um eine Klarstellung - danke!
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So
war es auch gemeint! Das absolut Zulässige sind 5,80 m, einschließlich Kniestock! Wie es der Fragesteller schrieb, sind die 1,50 m Kniestock in die max. Traufhöhe eingeschlossen. Jetzt Klarer? -
Ich wollte nur nicht, ...
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Is klar
Null Problemo!