Traufhöhe inkl. Kniestockhöhe?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Traufhöhe inkl. Kniestockhöhe?

Hallo zusammen,

in einem Bebauungsplan für mein Grundstück steht drin, dass die Wandhöhe an der Traufe zwischen Oberkante Untergeschossfußboden bis Schnittpunkt Außenwand mit Unterkante Sparren höchstens 5,80 m betragen darf.

Zudem steht dabei, dass die Kniestockhöhe maximal 1,50 m betragen darf.

Bedeutet das, dass ich nun zwei Stockwerke mit insgesamt 5,80 m Höhe plus zusätzlich ein Dachgeschoss mit 1,50 m Kniestockhöhe bauen darf, oder bedeutet das, dass die Kniestockhöhe in den 5,80 m beinhaltet ist und ich darüber nicht hinausbauen darf?

Besten Dank für Eure Hilfe!

Bundesland: Bayern

  • Name:
  • Heinz Eckert
  1. Die Traufhöhe

    hier UKAbk. Sparren ist das absolute Maß! Der Kniestock wird von den 5,80 m abgezogen!
  2. herzlichen Dank

    Herzlichen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen!
  3. @bauberater

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Ich verstehe es vermutlich anders als der Fragesteller  -  deshalb bitte ganz klar und deutlich schreiben.

    Meiner Meinung nach: Die Kniestockhöhe ist in den 5,80 m beinhaltet und Sie dürfen darüber nicht hinausbauen. Begründung: Der Kniestock ist die Mauer, auf die das Dach / der Sparren aufgelegt wird.

    Ich bitte @bauberater um eine Klarstellung  -  danke!

    • Name:
    • GP
  4. So

    war es auch gemeint! Das absolut Zulässige sind 5,80 m, einschließlich Kniestock! Wie es der Fragesteller schrieb, sind die 1,50 m Kniestock in die max. Traufhöhe eingeschlossen. Jetzt Klarer?
  5. Ich wollte nur nicht, ...

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Ich wollte nur nicht, dass die Freude sich hinterher ... :-(

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ich wollte nur nicht, ..." auf die Frage "Traufhöhe inkl. Kniestockhöhe?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • GP
  6. Is klar :-)

    Null Problemo!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN