Teilungserklärung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Teilungserklärung
Guten Tag,
habe mit meinem Bruder zusammen 1 Haus mit 2 Wohnungen, Flächenberechnungen liegen auch vor. Nun wollen wir die Teilung von Kellerflächen ein wenig ändern, und dann eine Teilungserklärung erstellen (lassen).
Können wir die Änderung selbst vornehmen, oder nur durch einen Architekten?
Haben irgendwann mal gelessen, das die Teilungserklärung man auch selbst verfassen und direkt beim Grundbuch eintragen lassen kann? Stimmt es oder wie wären die Schritte? Architekt, Notar, ...?
Guten Tag.
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zuerst
müssen alle Pläne und Berechnungen stimmen. Dann geht ihr auf das Bauamt und beantragt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, ohne die der Notar nichts eintragen kann. Das Bauamt prüft und bescheinigt die Abgeschlossenheit und mit der müsst ihr dann zum Notar, der die Teilung dann im Grundbuch einträgt. -
Schwachsinn
Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung begründen eine WEGAbk. um Geld zu bekommen, d.h. fremde Leute kaufen sich ein. Abstimmungen in einer WEG unterliegen Regeln. Eine zweier-WEG ist das dümmste, denn gültige Abstimmungen müssen immer einstimmig sein. Der Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kostet 100 €, da schauen die Beamten nur, ob die Wohnungen getrennte Eingangstüren haben, ansonsten gehen alle Fälschungen durch und der Notar beurkundet alles was vorgelegt wird. Wo also liegt der Vorteil, das zu tun? Hier will ein Bruder seinen Teil verkaufen ohne das ganze Haus zu verkaufen oder den Bruder auszubezahlen. Die Schwierigkeiten beginnen, wenn dieser Fall eintritt. Also: was soll der Quatsch? Gruß