Selbständige Aufschüttung, was ist das?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Selbständige Aufschüttung, was ist das?

Die LBOAbk. Schleswig Holstein stellt in § 63 8. Aufschüttungen verfahrenssfrei. Allerdings nur solche:

>>selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen, die nicht größer als 1.000 m² sind und deren zu verbringende Menge nicht mehr als 30 m³ beträgt;<<

Was ist denn selbständig? Oder andersrum gefragt, was wäre denn NICHT selbständig?

  • Name:
  • Michelle
  1. Google hilft

    So, habe die Antwort nun doch selber gefunden.. Ich habe gedacht, selbständig hat was damit zu tun, dass man selber baggert oder schaufelt :-)

    Ne ... Aufschüttung steht selbst. Nichtselbständig ist damit eine Aufschüttung die an einen Bau gebunden ist.

  2. Doch noch eine Nachfrage ...

    Angenommen man baut ein Haus und schüttet drunter auf  -  nicht selbständig, soweit klar. Haus ist mit Baugenehmigung.

    Angenommen, davor baut man selber verfahrensfrei eine Terrasse. auf gleichem Niveau wie das Haus  -  die Aufschüttung darunter ist selbständig oder nicht? Die nicht-selbständige Aufschüttung wäre genehmigungspflichtig ...? (LBOAbk. S-H § 63 Abs. 8 und 14 g )

    Angenommen vor die Terrasse schüttet man den Garten auf das gleiche Niveau auf. Selbständig oder? Oder etwa durch die Terrasse gebunden und damit nicht selbständig?

    • Name:
    • Michelle
  3. Alle Geländeveränderungen die im Zusammenhang mit ...

    Alle Geländeveränderungen die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, also auch Aufschüttung für Terrassen und sonstige Geländeveränderungen sind zusammen mit der Anzeige im Genehmigunsgfreistellungs- oder Genehmigungsverfahren anzuziegen bzw. genehmigen zu lassen.

    Definition: Die Betonung liegt hier auf selbständige Aufschüttung oder Abgrabung. Wird z.B. im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gebäudes die Geländeoberfläche verändert, so ist dieses keine selbständige Aufschüttung oder Abgrabung, sondern eine genehmigungspflichtige Geländeveränderung, die mit dem neuen Gebäude geprüft und genehmigt wird.

    • Name:
    • M.P.
  4. mit dem Haus..?

    Das Thema Genehmigung zusammen mit dem Hausbau scheitert in der Praxis. Zumindest hier im Neubaugebiet wurde allgemein erst das Haus geplant, genehmigt und gebaut und als alles fertig war, hat man mal den Garten in Angriff genommen und dabei oft sehr großzügig aufgeschüttet mit dem Aushub.
    • Name:
    • Michelle
  5. Geländeveränderungen sind in Bauanträgen einzuzeichnen. Besonders zu ...

    Geländeveränderungen sind in Bauanträgen einzuzeichnen. Besonders zu Geländeveränderungen sind in Bauanträgen einzuzeichnen.

    Besonders zu beachten: Aufschüttungen ab 1 m lösen Abstandsflächen aus.

    Einfach nachträglich mal machen geht meist nur so lange gut, bis einer der Nachbarn etwas zu meckern hat. Dann kommt das böse Erwachen.

    • Name:
    • M.P.
  6. wo ist das Problem?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wen ich den Bau plane, muss ich mir doch wegen Abstandsflächen usw. ein Bild von der vorherigen natürlichen Geländeoberfläche machen. Wenn dann im Rahmen der Bauvorbereitung der Mutterboden abgeschoben wird (ggf auch gleich fürs gesamte Bauquartier) gilt grundsätzlich immer noch die vorherige natürliche Geländehöhe als maßgeblich. Das Wieder-Auffüllen auf die ursprüngliche Höhe stellt noch keine echte Geländeveränderung dar. (da ja nur für die Bauzeit abgesenkt gewesen) Wenn ich dann aber über die ursprüngliche Höhe hinaus auffüllen will, muss ich dies eben im Bauantrag mit darstellen (ursprüngliches Gelände / geplantes Gelände).
  7. Re:

    @Manfred Peters: Abstandsflächen sind kein Thema, konkret geht es um ca. 50 cm Höhe.

    @Martin Halbinger Irgendwer hat da offenbar doch nicht sorgfältig zu Ende geplant. Die GUs haben die Häuser geplant, meist 10 cm, einmal sogar rund 50 cm höher gesetzt als Ursprungsniveau (so für das Haus genehmigt, aber eben auch nur für das Haus). Die Bauherren haben danach die Berge von abgeschobenen Mutterboden angesehen und jener einer hat nun daraus sein ganzes Gelände um 50 cm über Ursprungsniveau aufgeschüttet. Er sitzt wie auf einer Insel. Sieht unmöglich aus.

    Soll keinen Ärger geben, es soll keiner angeschwärzt werden, aber vielleicht lässt er sich etwas bremsen, er ist immer noch am Erde von dritten einsammeln und verteilen ...

    • Name:
    • Michelle
  8. Muss nicht der, der anschüttet auch die Abstützung

    machen, meinte ich mal zu wissen.

    Also müsste der nette Nachbar mit der "Insellösung", ja mindestens zu 2 Seiten eine Mauer oder ähnliches noch bauen.

    Ob der das weiß? Vielleicht damit einen kleinen Ansatzpunkt. Wobei ich nicht weiß, ob und ab welcher Höhe das gilt.

    Und wenn der Seine "Insel" anböscht, dann braucht es ja auch keine Mauer.

    Anderseits, wenn von dort "Wasserbäche" abgehen, müsste der ja auch was tun.

    Vielleicht hilft es.

    Keine Rechtsberatung, nur Laie.


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