Nachbar weigert sich ohne Grund.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbar weigert sich ohne Grund.

Hallo, bin am verzweifeln. Ich möchte in Oberösterreich eine bestehende Garage als Wohnung ausbauen. Diese befindet sich in einem Dorfgebiet. Es wird nichts zu oder umgebaut, es bleibt sogar der Dachstuhl und das Dach drauf. Es wird nur ein Carport gebaut und die Decke als Terrasse verwendet. Von der Gemeinde habe ich die Zustimmung erhalten. Jetzt ist es so, dass ein Nachbar in ca. 40 m Entfernung eine kleine offene Güllegrube hat (Durchmesser 5 m, Rinderhaltung). Ein anderer Nachbar gegenüber der Grube hat sein Haus auf 9 m hingestellt. Ich habe mit diesem Herrn noch nie gestritten oder so, lässt aber nicht mit sich Reden (es kommt nur: wirst schon sehen). Bei der Bauverhandlung hat er versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass ich Bauen kann. Er hat es aber nicht ganz geschafft, da er durch mein Vorhaben keinerlei Beeinträchtigung hat. Der Herr hat aber erreicht, dass ich eine Hauptwindrichtungsmessung oder Luftmessung brauche, das die Gemeinde schon eingeleitet hat. Weil ich anscheinend 50 m entfernt sein muss. Wenn diese offene Güllegrube so giftig ist, frage ich mich, was die Familie in 9 m Entfernung macht. Es traut sich gegen diesen Herrn keiner etwas sagen, da er mit seinem Rechtanwalt sehr viel in der Nachbargemeinde streitet. Er wird mit 100 %iger Sicherheit gegen die Messung einen Einspruch machen. Was soll ich jetzt machen?
  • Name:
  • Robert
  1. Man kann nicht ...

    Man kann nicht gegen eine Messung einsprechen, sondern nur gegen die daraus abgeleiteten Auflagen oder Verfügungen. Wenn die Einsprachen offensichtlich gegenstandslos sind, braucht es letztlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Häufig treten kleine Landgemeinden nicht auf Einsprachen ein, sondern leiten diese dem Bauherrn weiter "Einigt Euch". Man braucht einfach mehr Ausdauer als der andere.
  2. Hallo Habe heute dass Ergebnis der Luftmessung ...

    Hallo Habe heute dass Ergebnis der Luftmessung Hallo

    Habe heute dass Ergebnis der Luftmessung erhalten. Das Land Oberösterreich für Luft und Wasser usw., hat nichts einzuwenden, es darf ohne irgendwelche Einschränkungen gebaut werden. Aber der Herr Nachbar darf innerhalb 2 Wochen, schriftlich dazu Stellung nehmen. Jetzt ist die Frage, auf was ich mich jetzt vorbereiten soll? Was kann da auf mich zukommen? Im Gemeindeamt heißt es, dass ich abwarten soll. Möchte aber nicht nocheinmall denselben Fehler machen und dann unvorbereitet Stellung nehmen müssen.


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