Abriss eines Anbaus genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abriss eines Anbaus genehmigungspflichtig?
Hallo, wir haben ein Haus gekauft, welches aus einem Haupthaus und einem damit verbundenen Anbau besteht. Dieser hat 2 Etagen - unten Garage, oben Wohnraum. Aufgrund der schlechten Bausubstanz muss der Anbau leider abgerissen werden. Das Haus steht einzeln, ist also keine Doppelhaushälfte oder dergleichen. Für den Abriss muss weder eine Straßenabsperrung vorgenommen werden, noch wird die Statik des Haupthauses durch den fehlenden Anbau gefährdet. Ein Denkmalschutz liegt auch nicht vor.
Müssen wir für den Abriss eine Genehmigung unserer Gemeinde oder einer anderen Stelle einholen, oder dürfen wir ohne Genehmigung damit beginnen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort (en) ...
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Abriss ist genehmigungspflichtig
Der Abriss muss genehmigt werden, Auflage wird sein, einen Fachunternehmer zu beauftragen. Sie sind alle Sorgen los, aber fragen Sie nach dessen Haftpflichtversicherung. Wenn man Sie ärgern will, wird auch eine Abrissstatik verlangt. Gruß -
In
BaWü sind Abbrüche von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 verfahrensfrei. Welches Bundesland? Welche Gebäudeklasse? Was sagt der Architekt bzw. der Statiker dazu? -
Bundesland & Gebäudeklasse
Hallo, das Häuschen steht in Sachsen und gehört zur Gebäudeklasse 1. Unser Planer meint auch, dass der Abriss ohne Genehmigung gemacht werden darf. -
Es ist zwar
genehmigungsfrei, aber, wenn ich es richtig gelesen habe, ist es Anzeigepflichtig. § 61 Abs. 3 SächsBOWeiterführende Links: