Frage zur natürlichen Geländehöhe in Schleswig-Holstein
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Frage zur natürlichen Geländehöhe in Schleswig-Holstein
in meiner Straße fallen die Grundstücke minimal nach rechts ab. Der Nachbar hat sein Grundstück vor 32 Jahre planieren lassen (weil er kein Gefälle zum Haus hin haben wollte), seitdem ist an der Grundstücksgrenze ein ca. 20 cm tiefer Absatz (durch Rasenboardplatten befestigt).
Vor ca. 25 Jahren habe ich eine Grenzgarage bauen lassen. Das Bauunternehmen hat sie damals so gebaut, dass sich die Höhe des Garagefußbodens an der (planierten) Grundstückshöhe des Nachbarn orientiert. Mein Garagenfußboden liegt dadurch ca. 20 cm unter meiner ursprünglichen Grundstücksoberfläche. Dadurch musste ich die Garagenzufahrt und den Weg von der Garage nach hinten in den Garten ebenfalls absenken, es sind unschöne Rampen entstanden.
Jetzt soll an gleicher Stelle eine neue und größere Garage gebaut werden (die alte Garage soll dafür abgerissen werden). Allerdings möchte ich die neue Garage auf die ehemals natürliche Geländehöhe setzen, um auf dem eigenen Grundstück keine Rampen mehr zu haben. Ist das zulässig oder verjährt die alte "natürliche Geländehöhe" irgendwann? Anhand des übrigen Grundstückes ist deutlich zu erkennen, dass die Garage abgesenkt wurde. Ansonsten entspricht die Höhe der geplanten Garage von Fundamentoberkante bis zum Dach der zulässigen Höhe von 2,75 m.
Für eine Antwort bin ich dankbar.