Bauplanung / Baugenehmigung

Prüfstatiker erforderlich?

Hallo,

und zwar folgende Situation:

Wir bauen in Bayern unseren Stahlbetonkeller komplett in Eigenleistung (Onkel Tiefbauer). Statik wurde zusammen mit dem EFHA gemacht.

Der Lieferant für die Stahlbetonwände (aus Hessen), will seinen Verlegeplan jetzt von einem Prüfstatiker geprüft haben.

Komm ich da irgendwie drum rum? Er hat ja die Statik von unserem Keller bekommen und danach den Verlegeplan erstellt.

mfg

Dieter

Name:

  • Dieter Kleber
  1. ziemlich eindeutig:

    ja.
    für ein bayrisches BVA gilt bayrisches baurecht.
    dein architekt und dein twp sollten das auszulegen wissen ..

    i.ü. ist die prüfung von verlegeplänen (durch wen und warum auch immer)
    eine honorierungspflichtige sonderleistung.

  2. Es kann durchaus sein, das die ...

    ... Statik zu prüfen wäre, wenn z. b. besondere statische Problemstellungen (Stichwort: Kriterienkatalog) vorhanden sind. Wie MLS schon geschrieben hatte, sollte Ihr Statiker das aber wissen...


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