Wie vorgehen bei Altbaukauf
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wie vorgehen bei Altbaukauf

Hallo,

wir stehe vor unserem ersten (und wahrscheinlich letzten) Hauskauf. Seit letztem Herbst haben wir regelmäßig gesucht und besichtigt und sind jetzt bei einem Haus angelangt, dass vom Grundriss, der Größe und der Lage wirklich passt. Es ist ein Altbau von 1961. Eigentlich wollten wir ein Haus erwerben, dass noch älter als 30 Jahre ist. Aber dieses passt wirklich so gut, dass wir es nehmen wollen. Das Haus ist zwar sehr viel günstiger aber dafür auch sanierungsbedürftiger (Dach, Fassade, Fenster). Nach allen meinen Erkenntnissen (und den meines Bruders, der gelernter Maurer ist) hat das Haus keine gravierenden Baumängel.

Wie geht man am Besten vor:

1. Ein Baugutachten soll auf jeden Fall vor dem Kauf erstellt werden. Wie wählt man einen Baugutachter aus? Schaut man sich um, habe ich so langsam das Gefühl, als wenn das keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Auf was muss man hier achten.

2. Da einige Sanierungsmaßnahmen zu tuen sind, soll natürlich ein Architekt mit ins Boot. Aus Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis habe ich eigentlich schon einen, allerdings ist dieser kein Energieberater. Sollte man einen extra Energieberater hinzunehmen? Andernfalls hätte ich ebenfalls durch Empfehlungen eine Zimmerei die ebenfalls Energieberatung macht. Sollte man dann auf den Architekten verzichten?

3. Wie geht man die Finanzierung an, wenn man die KfW-Förderungen nutzen möchte? Würdet ihr die KfW-Förderung als Dschungel bezeichnen, in denen sich nur ein Energieberater o.ä. zurecht findet? Oder kann man dies auch selbst angehen.

Danke

  • Name:
  • Stefan Remt
  1. Ohne Energieberater kann das Haus an sich ...

    Foto von wiki

    Ohne Energieberater kann das Haus an sich nicht ordentlich saniert werden. Höchstens Du Kannst die erforderlichen U-Werte selbst ausrechnen. KFWAbk.-Mittel zu beantragen lohnt sich natürlich sehr. Je nachdem gibt es noch andere günstige Kredite. All dies weiß ein Energieberater. Am Besten suchen bei staatlicher Liste unter:

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