Bebauungsplan; Errichten Gartenhaus und Brennholzlager außerhalb der Baugrenzen.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsplan; Errichten Gartenhaus und Brennholzlager außerhalb der Baugrenzen.

Im Rahmen der Auswertung meines gültigen Bebauungsplanes für ein reines Wohngebiet fiel mir auf das sowohl mein Gartenhaus als auch ein sog. Brennholzlager außerhalb der Baugrenzen errichtet wurden. Gem. zuständigen Bauamt ist dies bei der Masse der anderen Grundstücke ebenfalls der Fall. Gem LBOAbk. (SAARLAND) war die Errichtung des Gartenhauses "eigentlich" Genehmigunsfrei jedoch bei der Gemeinde anzuzeigen.

Wie ist hier das empfohlene weitere Vorgehen? Sind Bauvoranzeigen für bereits bestehende Anlage möglich?

Wieso wird die Behörde wenn Sie Kenntnis von mehreren Verstößen hat dann nicht tätig? Muss Sie das nicht?

  • Name:
  • Olli Leander
  1. Rein aus der Praxis ...

    Rein aus der Praxis und nicht als Hinweis zu werten. Ausdrücklich meine eigene Meinung:

    Die Behörden hätten viel, nein, sehr viel zu tun, wenn die jede Gartenhütte kontrollieren würden. Hinzu kommt, dass die halbe Republik abreißen könnte. Genehmigungsfrei ist nämlich eine Sache, aber daneben gelten alle weiteren Vorgaben der jeweiligen LBOAbk..

    Ich würde keine schlafenden Hunde wecken. Sonst nimmt das eine Dynamik an, die eigentlich keiner will.


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