Änderung Bebauungsplan noch nicht beschlossen, trotzdem bauen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Änderung Bebauungsplan noch nicht beschlossen, trotzdem bauen?

Wir wollen ein Einfamilienhaus in M-V bauen und haben folgendes Problem:

Unser Baugebiet ist nach Monaten des Verzuges endlich erschlossen (alle Medien liegen an, Abwasser und Regenschacht liegen auf dem Grundstück). Es gibt einen rechtsgültigen Bebauungsplan an den wir uns in der Planung des Hauses auch halten. Nun haben wir erfahren, dass die 1. Änderung des B-Plans noch nicht beschlossen ist und wir so laut Bauamtsleiter-Auskunft keine Bauanzeige stellen dürfen, sondern einen Bauantrag stellen sollen (dauert ja viel länger und teurer), der dann auch abgelehnt wird. In der 1. Änderung geht es um die Regenwasser-Entwässerung. Im Bebauungsplan ist Versickerung mittels Versickerungsmulden vorgesehen. Nun hat jemand mal durch ein Bodengutachten festgestellt, dass Lehmboden vorhanden ist uns die Versickerung nicht überall möglich ist. Also wurde eine Regenentwässerung gebaut die in einen Graben führt. Dieser Graben führt in einen weiteren Graben und hier liegt das Problem. Der Durchlass bzw. Übergang ist zu klein und soll erweitert werden. Dies ist aber noch nicht geschehen, sodass die Änderung des B-Plans noch nicht von der Gemeinde beschlossen ist. Der Verkäufer der Grundstücke hat sich laut seiner Aussage im Zuge der Erschließung freiwillig bereit erklärt den Graben mit zu machen. Das Amt sagt jetzt solange das nicht fertig ist können wir nicht bauen. Der Verkäufer schimpft aufs Amt und sagt er wird erpresst. Seiner Meinung nach darf man uns eine Bauanzeige nicht verwehren denn es gibt ja einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Wir sollen einfach in die Bauanzeige die Versickerungsmulden reinschreiben. Bei der Grundstückübergabe haben wir nicht unterschrieben denn da steht drin wir bekommen ein baureifes Grundstück, was in unseren Augen nicht der Fall ist. Der Verkäufer bekommt so die 2. Hälfte des Geldes fürs Grundstück nicht. Er will jetzt irgendwann die Grabenerweiterung machen. Können wir die Baunanzeige machen mit den Versickerungsmulden obwohl Versickerung gar nicht möglich ist? Kann man später im Zuge des Bauens dann doch an die Regenentwässerung gehen und keine Mulden bauen? Ist für die Versickerung eine Versickerungsberechnung erforderlich und dafür wieder ein Bodengutachten? Dabei kommt ja dann wieder raus  -  Lehmboden und keine Versickerung möglich, also beißt sich die Katze in den Schwanz. Können wir gegen den Verkäufer rechtliche Schritte einleiten, z.B. in Verzug setzen mit der Aufforderung bis z.B. 30.07. die Grabenerweiterung durchzuführen? Wir wollen doch einfach nur anfangen mit bauen nachdem wir solange auf die Erschließung warten mussten und der Winter kommt auch irgendwann!

  • Name:
  • Mandy
  1. So lange die Erschließung ...

    zu der auch die Ableitung des Regenwassers gehört, nicht sichergestellt ist, darf die Gemeinde unabhängig von der Rechtskraft des Bebauungsplans gar keine Bauten zulassen. Entweder beweisen Sie also, dass die Versickerung auf ihrem Grund möglich ist oder sie warten, bis der Graben breit genug ist. Ob Sie den Verkäufer für irgendwas haftbar machen können => Bitte einen RA mit Fachgebiet Bauvertragsrecht befragen.

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