Supermarktbau direkt am Grundstück mit Rampe für Parkdeck
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Supermarktbau direkt am Grundstück mit Rampe für Parkdeck

Hallo Forum,

die Gemeinde wie auch ein Investor haben bei uns in der Gemeinde vor einen alten Supermarkt abzureißen und dort einen neuen/zwei Supermärkte mit zusätzlichen Parkdeck zu bauen, da der Parkplatz dann nicht mehr ausreicht.

Um dieses Vorgehen zu verwirklichen soll der Bebauungsplan geändert werden. Aktuell wird ein Konzept erstellt, wobei die eine oder andere Straße versetzt wird.

Aktuell liegt unser Haus in einem Mischgebiet. Neben unserem Haus befindet sich ein öffentliches Gebäude. Dieses soll laut erstem Konzept abgerissen werden, und genau an dieser Stelle soll eine Auffahrt zum Parkdeck erfolgen. Wie auch ein Teil des Neubaus. Weiterhin soll in unmittelbarer Nähe die Anlieferung erfolgen.

Zusatlich sollte ich erwähnen das sich unser Objekt in einer 30 Zone befindet. Durch die neue Zufahrt in nun befürchten das neuer Verkehr von der anderen Straßenseite aufkommt, da viele Kunden näturlich den schnelleren Weg beführworten und auf Parkdeck fahren daDurch direkt durch das Wohngebiet fahren und nicht wie vorher den alten Parkplatz von der Hauptstraße her benutzen.

Unsere Sorgen ist natürlich Lärm, direkter Blick auf unser Grundstück vom Parkdeck aus, Beschädigung unseres Objektes durch Bauarbeiten (Haus von 1907), Wertminderung duch einen Betonklotz direkt nebenan u.s.w

Ich hoffe uns kann der eine oder andere einen guten Rat geben.

MfG

  • Name:
  • Marc
  1. Sofort zum Anwalt

    aus eigener leidvoller Erfahrung (Industrie im Mischgebiet erweitert, Parkplatz direkt am Haus). Sofort rechtliche Beratung einholen (übernimmt ggf die Rechtschutzversicherung) und sofort volle Breitseite. Wenn da erst was steht wird es schwierig. Viel Erfolg
  2. Anwalt B-Plan

    Ich denke mal das es erst Sinn macht zu einem Anwalt zu gehen wenn die Änderung des B-PlanAbk. vorliegt. Jetzt müssen wir wahrscheinlich warten.

    Marc

  3. warten Sie nicht bis der Bebauungsplan verabschiedet ist!

    Foto von wiki

    Reden Sie mit Orts- und Gemeinderäten, gehen Sie zu den öffentlichen Sitzungen, auf denen das Thema besprochen wird (die Termine und Tagesordnungen werden veröffentlicht und müssten in Ihrem Amtsblatt stehen). Versuchen Sie, dass die einen Ortstermin machen! Auch wenn das Leute aus der Politik sind, die Sie aus anderen Gründen vielleicht meiden wollen  -  es sind die Leute, die das beschließen sollen.

    So lange die Änderung nicht beschlossen ist, ist alles (vergleichsweise) einfach zu ändern, weil die Leute sich nur anders entscheiden müssen. Es ist mit Sicherheit nicht jeder der gewählten Vertreter uneingeschränkt für das Vorhaben.

  4. aussichtslos

    Sie wohnen im Mischgebiet und nicht im Wohngebiet, praktisch setzt sich die Nutzung fort, nur als neue Bebauung. Mit dem geänderten Bebauungsplan wird alles noch legaler. Die Gemeinde hat nur die Gewerbesteuer im Sinn. Und die 30-er-Zone ist auch kein Argument. Sie können die Einwände bei der Offenlegung des Bebauungsplanes vorbringen, Einwände werden direkt geschreddert. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. auch im Mischgebiet gibt es Regeln

    z.B. zum Lärmschutz. Äußern Sie dahingehend Ihre Bedenken. Schauen Sie mal in die TA Lärm.

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