Sichtschutzzaun
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Sichtschutzzaun
wir beabsichtigen auf unserem aufgefüllten Grundstück in Hanglage einen Sichtschutzzaun zu errichten. Der Zaun wird an der höchsten Stelle (Bogen) ca. 1,98 m hoch und 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Hinter dem Zaun fällt unser Grundstück ca. 1,5 m bis zur Grundstücksgrenze ab. Siehe Fotos, bei denen der Zaun auch schon abgesteckt ist.
Wird es da Probleme geben, weil das Grundstück auf Hausbodenhöhe aufgeschüttet ist?
Mit freundlichen Grüßen V. Wiedenfeld Rheinland-Pfalz
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Gelöst
für unser Vorhaben wird eine Einverständniserklärung von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke benötigt, da die Höhe vom Urgrundstück (Hanglage) aus gemessen wird. Wurde problemlos von den Eigentümern unterschrieben.Mit freundlichen Grüßen V. Wiedenfeld
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Verstehe nicht ganz das Problem und ...
Verstehe nicht ganz das Problem und die Lösung.In Niedersachsen sind Zäune bis 2.00 m Höhe privilegiert grenzständig zu stehen. Da Sie aber bereits 3 m Abstand halten zu der Grenze würde nach hiesiger Berechnung erst ein größerer Abstand bzw. Heilung durch Baulasten notwendig sein, wenn der Zaun höher als 6.00 m von der natürlich gewachsenen Geländeoberfläche wäre. (Regelung 3 m oder 1/2 h)
Und mit der neuen Bauordnung hier kann man so etwas jedenfalls nicht mehr durch eine nachbarschaftliche Zustimmung, sondern lediglich über eine Baulasteintragung heilen, wenn dies denn dann notwendig wäre.