Grenzbebauung mit 5 m Wandhöhe erlaubt?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung mit 5 m Wandhöhe erlaubt?

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem, dass es zu lösen gibt: Wir haben ein Grundstück am Hang und jetzt soll eine Grenzgarage geplant werden. Zur Straße hin planen wir mit 3 m Wandhöhe, anschließend soll ein 45 ° Dach folgen. Dieses 45 ° Dach geht bis zur Gesamthöhe von ca. 4,9 m und geht dann in ein Flachdach von 2 ° Steigung über, sodass sich zum "unteren" Hangnachbarn eine für ihn durchgehende Wandhöhe von 5 m ergibt. Die Breite der Garage beläuft sich auf ca. 4,8 m, sodass die gesamte Wandfläche zum "unteren" Handnachbarn 5 m x 4,8 m = 24 m² ergibt. Laut der Landesbauordnung-BW müsste meiner Meinung nach erlaubt sein, da ja für die Berechnung der Wandhöhe bei Grenzbebauungen immer nur der Höchste Punkt am Gelände (bei mir zur Straße hin) ausschlaggebend ist und somit nicht die Höhe der Wand zum "unteren" Hangnachbarn.

Mein Architekt meint, dass ich zum unteren Hangnachbarn ebenfalls an dieser "unteren" Wand 3 m Höhe haben müsste und dann in 45 ° auch hier ein Dach anschließen dürfte. Er glaubt nicht, dass es so erlaubt ist, wie ich es ihm dargelegte habe. Ganz sicher ist er sich allerdings nicht. Eine Rechtsgrundlage für seine Meinung konnte er mir auch nicht nennen, sondern nur sagen, dass der Hauptteil der Garage ja 5 m hoch sei und nur der Eingang mit dem anschließenden 45 ° Dach 3 m hoch ist. Es handelt sich seiner Meinung hier nicht mehr um eine priviligierte Grenzgarage.

Mündlich hat mir zwar die nette Dame von Landratsamt mitgeteilt, dass es so erlaubt sei und ich nun meinen richtigen Bauplan einreichen sollte. Jedoch habe ich kein Schriftstück vorliegen und es gibt seit einem Monat einen anderen Ansprechpartner im Landratsamt.

Vielleicht hat einer von Ihnen/ euch ähnliche Erfahrungen in BW gemacht und kennt die Rechtslage.

Danke für eure Antwort.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Grenzbebauung mit 5 m Wandhöhe erlaubt?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Grenzbebauung mit 5 m Wandhöhe erlaubt?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Warum so hoch?

    Soll da ein Lkw rein oder wird die innen mit Hochregalen oder Zwischenboden gebaut. Warum passen Sie das Dach nicht dem Gelände an, (der Boden scheint ja auch abzufallen), dann landen Sie beim Nachbarn bei drei Metern. Wie gefällt das denn dem Nachbarn? Dia Attika könnte auch kleiner sein.
  2. es soll ein 7 m langer Sprinter ...

    es soll ein 7 m langer Sprinter (3 m hoch) in die Garage. desweiteren soll ein Doppelparksystem verbaut werden, sodass man ein kleineres Fahrzeug mit ca. 1,6 m Höhe über dem Sprinter parken kann.
  3. In BaWü gibt es

    Rechtsprechungen und Kommentierungen. Am meisten wird der "Sauter" heran gezogen. Nach dem darf die Hanggarage an der Einfahrt (Am Tor) max. 3 m hoch sein, das Dach muss unter 45 ° DNAbk. haben und die Wandansichtsfläche, die den Nachbarn betrifft, darf nicht mehr als 25 m² haben.

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