Umbau einer alten Landwirtschaftlichen Scheune
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Umbau einer alten Landwirtschaftlichen Scheune

Hallo zusammen,

wir haben auf unserem Grundstück eine alte Scheune die sich in 3 Bereiche aufteilt. Scheunenbereich (Durchfahrtmöglichkeit, Abstellflächen etc.), alter Futtertisch und ein alter Kuhstall.

Wir beabsichtigen jetzt den Bereich des Futtertisches und des alten Stalles zusammenzulegen und als Lagerfläche sowie Abstellfläche für unsere Fahrzeuge zu nutzen. Dazu soll innen umgebaut werden und nach außen hin ein neues Tor eingebaut und das bereits vorhandene am Futtertisch erneuert werden.

Jetzt kommt die Frage die mir bis jetzt weder die Gemeinde noch das Landratsamt wirklich beantworten konnnte. Getreu dem Motto frag 3 Leute und bekomme 5 Meinungen sagt da jeder was anderes :)

Muss ich eine Nutzungsänderung beantragen? Es gibt keinerlei Unterlagen, mal abgesehen von den Vermessungsunterlagen, zu einer bisherigen Nutzungsart.

Was für eine Nutzungsart sollte mal zugrunde legen? Garage an sich trifft es ja nicht ganz. Eher eine Art Mehrzweckunterstellhalle ... was gibt es da für genaue Bezeichnungen?

Und als letztes: Gibt es Möglichkeiten den Antrag so zu stellen das ich keinen Architekten etc. benötige? Für die Arbeiten wird keiner benötigt.

Schon im Voraus danke :)

S.

  1. Baubereich?

    Umnutzung ist auf jeden Fall gegeben. Die Möglichkeiten im Außenbereich sind eingeschränkt. Im Innenbereich ist es möglich. Umnutzung hebt den Bestandsschutz auf, Sie müssen einen Bauantrag stellen und dazu alle Pläne, Statik, Berechnungen neu herstellen als wäre es ein Neubau. Warm abbrechen dürfen Sie auch nicht. Eine Kosten-Nutzenrechnung mit Berechnung der Umbaukosten ist sinnvoll
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Baubereich?

    Umnutzung ist auf jeden Fall gegeben. Die Möglichkeiten im Außenbereich sind eingeschränkt. Im Innenbereich ist es möglich. Umnutzung hebt den Bestandsschutz auf, Sie müssen einen Bauantrag stellen und dazu alle Pläne, Statik, Berechnungen neu herstellen als wäre es ein Neubau. Warm abbrechen dürfen Sie auch nicht. Eine Kosten-Nutzenrechnung mit Berechnung der Umbaukosten ist sinnvoll. Vor allem müssen Sie die Bausubstanz prüfen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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