Nutzungsänderung im Naturschutzgebiet, bei fehlender Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung im Naturschutzgebiet, bei fehlender Baugenehmigung

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem, das ich leider bis 30.11.15 lösen muss!

Ich habe mir ein Grundstück mit vier Häusern angesehen. Ein Haus, im Grunde eine Ruine ... also ein Haus um 1900 gebaut aber seit etwa 40-50 Jahren komplett ungenutzt, inzwischen auch weitgehend entkernt. Diese Haus hat Bestandsschutz. Es gab eine genehmigte Baugenehmigung die 2014 abgelaufen ist. Hier sehe ich das geringere Problem, da es den Bestandsschutz gibt und es eben auch bereits eine Baugenehmigung gab.

Im Zuge der Besichtigung, stellte sich aber heraus, das die drei anderen Häuser, die auch Bewohnbar sind, das es für diese keine Baugenehmigung gibt. Weder duch den jetzigen Eigentümer noch durch einen der Vorgänger. Da aber Gewerbe darauf angemeldet werden soll ist eine Nutzungsänderung nötig. Problematik, es befindet sich im Naturschutzgebiet! Es gibt zwar eine Bestätigung durch einen alt Bürgermeister, der sagt die Häuser standen schon vor dem Krieg da, trotzdem kann und will man mir vom Bauamt keine Zusicherung geben, das eine Genehmigung im Nachhinein erteilt wird, denn im Baurecht gibt es ja nicht die stille Duldung.

Leider will der Verkäufer die Ausschlussklausel nicht in den Kaufvertrag nehmen, das wenn die Genehmigungen für das eine Haus, sowie für die anderen drei nicht erteilt wird, man vom Kaufvertrag zurück treten kann.

Der Notartermin ist auch schon für Dezember gesetzt und ein anderer Käufer ist auch startklar. Nun muss ich mich entscheiden kaufen ja/ nein. Wie hoch ist das Risiko, oder wie stehen die Chancen der Nutzungsänderung mit im nachhinein genehmigter Bauanfrage im Naturschutzgebiet?

Die Gemeinde freut sich als solches über mein Vorhaben und kann trotzdem keine positive Aussage treffen ... das gibt mir zu denken ...!

Freue mich über Antworten LG Nicole

  • Name:
  • Nicole Hoffmann
  1. Mir würde schon ...

    die Tatsache Kopfweh machen, dass dort 2014 eine Baugenehmigung abgelaufen ist. Baugenehmigungen gelten an sich ad infinitum so lange das Gebäude besteht. Wenn hier also eine Befristung bis 2014 in die Genehmigung aufgenommen wurde, zeigt das den klaren Willen, eine Nutzung eben nicht dauerhaft zuzulassen. Sie sollten klären, WARUM die Genehmigung befristet wurde. An Hand dessen könnte ein Fachmann dann auch evtl. etwas zu den Chancen einer erneuten Genehmigungsfähigkeit sagen.

    Dabei bitte auch beachten, dass bei einer neuen Genehmigung alle heute gültigen Regelungen einzuhalten wären; also auch in Sachen Dämmung und Statik. Das kann richtig ins Geld gehen.

    Es gibt im Baurecht auch keinen "Bestandsschutz". Entweder war oder ist das Hauas beweisbar in der vorhandenen Lage, Form und Größe entsprechend dem zum Bauzeitpunkt gültigen Baurecht genehmigt worden oder eben nicht. Beweispflichtig für erteilte Genehmigung ist IMMER der Eigentümer.

    Ich würde unterm Strich eher sagen  -  Finger weg. Unklare Aussicht, dort überhaupt legale Gebäude zu erreichen, unklare Investitionskosten, vor allem aber ein Genehmigungsmarathon mit, wenn das auch nur den Hauch einer Chance haben soll, langem planerischen Vorlauf.


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