Messung des Baufensters
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Messung des Baufensters

Hallo

Mein Mann und ich stehen vor dem Kauf eines kleinen Hauses in Schleswig-Holstein, dass wir durch einen Anbau um einen Raum erweitern wollen. Nun hatten wir am Freitag einen Termin im zuständigen Bauamt, um zu ermitteln wie groß der Abstand vom Haus zur westlichen Baufenstergrenze tatsächlich ist. Wir wurden gefragt, wie weit wir den raus bauen wollen, 3 m unsere Antwort. Zu unserer großen Überraschung zückte die Bauamtsleiterin ein Lineal, legte es auf Plan, und machte uns klar, nein, das seien nur 2 m und fertig, nichts dran zu rütteln, da müssten wir halt an der Nordseite bauen, oder zweistöckig-X1234Xwas beides wenig sinnvollist, und aus den verschiedensten Gründern einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten würde. Dazu ist zu sagen: das Ganze spielt sich im Millimeter Bereich ab ("grob" selbst gemessen entspricht 1 mm einem Meter), eine ihrer Untergebenen hatte uns vorher die 3 m bestätigt.

Lange Rede kurzer Sinn: ist es üblich, das Bau Grenzen mit dem Lineal bestimmt werden?

Danke Euch im Voraus für eure Hilfe

MH

  • Name:
  • Mary
  1. Wenn nichts besseres da ist ...

    ja. Das Baufenster muss doch maßlich benannt sein. Also z.B. 5 m von der Straße, Baufenstertiefe 15 m. Wenn das so ist und Ihr beim örtlichen Messen auf 3 m bis zur hinteren Grenze kommt, dann muss eben für den Bauantrag ein genaues Einmessen des Gebäudes und der Linie her.
  2. Messung des Baufensters

    Hallo und danke für die schnelle Rückmeldung!

    Ich hätte auch erwartet, dass in irgendeiner weise schriftlich festgelegt wurde, wie groß dieses Baufenster ist, aber bis auf Allgemeingültiges wie einzuhaltende Grenzen zur Straße und Nachbarhaus, gibt es keine individuellen Aufzeichnungen zum Baufenster unseres Grundstücks mit irgendwelchen Maßen. Das heißt Ausmessen per Lineal und Punkt. Diesem Prozess wohnt naturgemäß eine gewisse Willkürlichkeit inne, je nachdem wer misst und mit welchem Maß. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, müssen wir uns damit einfach abfinden?

    • Name:
    • Mary
  3. Vor Ort messen

    Das müsste doch auch vor Ort auszumessen sein, Sie kennen doch das Haus, fragen Sie doch mal den Verkäufer oder Makler. Vielleicht gibt es ja auch noch ein paar genauer Unterlagen in den alten Bauplänen (falls vorhanden).

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