muss in der Betriebsbeschreibung eines Verwaltungsgebäudes die Abfallstoffe benannt werden?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

muss in der Betriebsbeschreibung eines Verwaltungsgebäudes die Abfallstoffe benannt werden?

Hallo zusammen,

ich erstelle einen Bauantrag für ein Verwaltungsgebäude. Das Gebäude wurde 1926 gebaut. Durch den aktuellen Bauantrag sollen alle Umbauten die das Raumkonzept betrafen abgehandelt werden. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich bei der Anlage Betriebsbeschreibung alle anfallenden Abfallstoffe nennen muss. Bis jetzt habe ich in meinem "alten" Büro diesen Punkt noch nie ausgefüllt, selbst bei einem produzierendem Gewerbebetrieb.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wie gesagt es ist ein reines Verwaltungsgebäude.

Vielen Dank für Eure Mühe LG

  • Name:
  • Christian
  1. was wollen Sie tun?

    Umbauen? Sanieren? Abbrechen? Wenn Sie für das was Sie tun einen Bauantrag brauchen, ist das wie ein Neubau. Alle Schadstoffe müssen raus, vorher stellt ein SV den Umfang fest. Asbest, KMF und Müll muss raus, Asbest kann auch in Bodenbelägen, Fugenfüllern und Isolierungen sein. Das Ganze nennt man Schadstoffgutachten und Entsorgungskonzept. Entsorgungsunternehmen müssen zertifiziert sein, einfach alles zur Deponie bringen ist nicht und wird dort auch nicht angenommen. Eine Entsorgung muss auch mit größtmöglicher Stofftrennung erfolgen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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