Baubeginnsanzeige Terrassenüberdachung  -  Statiknachweis?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baubeginnsanzeige Terrassenüberdachung  -  Statiknachweis?

Hallo,

ich habe für eine Terrassenüberdachung 6x3,5 m einen Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde genehmigt mit dem Hinweis, dass ein Bauantrag weiterhin notwendig ist und das zur Baubeginnsanzeige der Entwurfsverfasser für Statik und Brandschutz unterschreiben muss.

Ich plane nun die Terrassenüberdachung aus Aluminium mit Glasdach und einem Schiebeelement bei einer bekannten Firma zu bestellen. Sie bieten mir auch an den Bauantrag zu erstellen (für 600 €). Auf die Nachfrage der Baubeginnsanzeige bzgl. Statik & Brandschutz kam großes Staunen zurück. Sie meinten, dass dies nicht normal ist und dass der Bauantrag bis jetzt immer ausgereicht hat für eine nachträgliche Genehmigung.

Ich Stelle mir nun die Frage, hat der Vertrieb recht und stellt die Mitarbeiterin des Landratsamtes falsche Anforderung oder erzählt man mir nur die halbe Wahrheit.

Meine Frage: Wie ist nun der korrekte Ablauf und wer kann die Baubeginnsanzeige inkl. Statik/Brandschutz (Aluminium und Brandschutz ist eigentlich schon ein Witz) erteilen. Der Architekt, der den Bauantrag stellt darf dies angeblich nicht, obwohl er doch der Entwurfsverfasser ist.

Um fachkundige Hilfe wäre ich sehr dankbar. Das Bauvorhaben ist übrigens in Oberbayern

  • Name:
  • Michael R.
  1. Klärungen und Ortskenntnis

    Sie sollten klären, wieso das so gefordert wird. Terrassenüberdachungen sind genehmigungsfrei, es sei denn sie liegen an der Grenze. Ist denn die Terrasse Genehmigungsfrei oder mit Genehmigung errichtet? Zum Brandschutz gehört auch der Rauchabzug. Ist der irgendwo behindert? Normalerweise genügen die Unterlagen des Errichters für einen eventuellen Bauantrag, ein Architekt ist hier selten notwendig und für die Statik ist der Errichter verantwortlich.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. klare Begriffe

    Foto von Martin G. Halbinger

    Hallo

    Eine Terrassenüberdachung, ist üblicherweise eben nur eine Überdachung. Wenn eine Wand (allseitig, bzw. Anschluss an bestehende Wände) mit geplant wird, ist das ein Wintergarten (wenn unbeheizt) oder eine Wohnraumerweiterung ... und die ist genehmigungspflichtig.

    Ein (echter) Architekt (Mitglied der Architektenkammer) ist sowohl bezüglich Statik als auch Brandschutz für solche Bauten nachweisberechtigt (darf also unterschreiben). Entweder es ist nur ein Dipl-Ing. Architektur, oder ein Maurermeister oder so (für den Bauantrag auch ausreichend vorlageberechtigt) oder er hat sich nur zu wenig mit Statik und Brandschutz beschäftigt, das er derartige Nachweise erstellen kann ...

    Für jedes baugenehmigungspflichtige Vorhaben ist der Baubeginn anzuzeigen. In dem gesetzlich dafür vorgeschriebenen Formular muss jemand Nachweisberechtigtes bestätigen, das die erforderlichen Nachweise erstellt wurden. Auf früheren Formularen war das mal anders (viele Jahre her); wahrscheinlich hatte bei kleinen Baumaßnahmen bei der Behörde nur keiner was nachgefordert ... da die Brandschutzanforderungen bei Einfamilienhäusern überschaubar sind und es auch statisch nicht schwierig ist ... Eine Ausnahmeregelung wie " ... ist nicht erforderlich bei Wintergärten" gibt es aber nicht, somit ist es für eine vorschriftsgemäße Bauausführung erforderlich. Wenn der Wintergarten direkt oder <2,5 an der Grundstücksgrenze steht, können aber durchaus Brandschutzanforderungen zu beachten sein.

    Und zum Brandschutz gehört nicht automatisch ein Rauchabzug, da zum einen in vielen Fällen öffenbare Fenster ausreichend sind, und zum anderen bei Gebäuden bis drei Wohnungen die allermeisten Brandschutzanforderungen entfallen.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN