Scheune während der Genehmigungsphase angebrannt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Scheune während der Genehmigungsphase angebrannt

Wir hatten einen Bauantrag zum teilweise Ausbau einer Scheune in ein Wohngebäude beantragt. Das Genehmigungsverfahren läuft gerade. Nun ist aber die Scheune bis auf die Grundmauern abgebrannt. Wie ist das Vorgehen in einem solchen Fall? Kann der Bauantrag fortgeführt werden? In welcher Form meldet man dies dem Bauamt?
  • Name:
  • Sven
  1. gegenstandslos

    Der Bauantrag ist gegenstandslos. Es ist zu prüfen, ob ein Wiederaufbau wie bestehend oder mit neuer Nutzung möglich ist. Zumindest können Sie aus einer Umbau-Genehmigung keine Berechtigung zum Wiederaufbau herleiten weil die Scheune nicht mehr besteht. Was ist die Brandursache?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Brandursache war vermutlich ein kabelbrand. Genau ...

    Brandursache war vermutlich ein kabelbrand. Genau kann dies aber leider niemand sagen. Das heißt wir müssten den Bauantrag zurückziehen?

    Unser Architekt prüft gerade Möglichkeiten den Bauantrag trotzdem aufrecht zu erhalten. Gibt es keine Möglichkeit des nachtrages oder der Änderung eines bauantrages.

    Wie teilt man dies dem Bauamt mit?

  3. Wem nütz das?

    Foto von wiki

    Denn jetzt müssen Grenzabstände wie bei einem Neubau eingehalten werden. Zumindest Anzeige wegen Verdacht auf Brandstiftung wäre angebracht.

    Der Architekt sollte wissen, wie er sich zu verhalten hat. Dazu hat er seine Ausbildung.

  4. @wiki

    In welchem Architekturstudium lernt man die Lösung eines SOLCHEN Sonderfalles? Das ist ja wohl eher öffentliches Baurecht!

    Zur Sache: Ist denn die Baugenehmigung schon erteilt worden? Dann liegt dem Grunde nach ja eine Baugenehmigung vor und man könnte in Abstimmung mit dem Bauamt vielleicht einen Wiederaufbau der Scheune mit gleichzeitigem Ausbau erlaubt bekommen  -  oder das Bauamt könnte einem Neubau zustimmen in gleicher Größe und an gleicher Stelle (dann unter Einhaltung aktueller Anforderungen wie EnEVAbk. etc.). Das können Sie nur mit Architekt und Bauamt klären.

    Abwarten bis die Baugenehmigung kommt und dann ohne Mitteilung an das Bauamt mit dem Wiederaufbau zu beginnen und alles neu aufbauen, wäre wohl illegal.

  5. Danke für ihre Antworten. Das Bauamt ...

    Danke für ihre Antworten. Das Bauamt wurde natürlich umgehend mündlich benachrichtigt. Es ging dadurm wie eine verfahrensgerechte Mitteilung auszuführen wäre. Aber da gibt es wohl hier keine erfahrenen Experten. Es wird nun ein Gespräch mit Bauamt und Architekten geben in wie weit der noch nicht genehmigte Antrag weitergeführt bzw. geändert werden kann.
  6. Wertigkeit

    Der weitergehende Bauantrag ist der Wiederaufbau des Gebäudes. Sie können versuchen, den Umbauantrag in den neuen Bauantrag zu integrieren um Gebühren zu retten. Alternativ können Sie den Umbauantrag zurückziehen und einen kompletten neuen Bauantrag stellen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. "In welchem Architekturstudium lernt man die ...

    Foto von wiki

    "In welchem Architekturstudium lernt man die Lösung eines SOLCHEN Sonderfalles? Das ist ja wohl eher öffentliches Baurecht! "

    Ich habe es in meinem Studium zum Bauingenieur auch nicht erfahren. Aber die Architekten müssen ja nach ihrem Studium erst 5 Jahre angestellt tätig sein.

    Sie haben Recht. Es ist öffentliches Baurecht. Aber kennen Sie einen Juristen der das beantworten könnte? Und einen Paragraphen gibt es bestimmt auch nicht dazu.

    Also bleibt es am Architekten und seinen Beziehungen zum Bauamt hängen.


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