Rückbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Rückbau

Mein Einfamilienhaus wurde zu hoch gebaut (wer der Schuldige ist interessiert hier mal nicht). Dadurch ist die Abstandsfläche nicht mehr eingehalten. Die mittlere Wandhöhe der Außenmauer ist wohl entscheidend. Ich will jetzt eine Wand an der Hausecke um 1 m zurücksetzen lassen und das Dach darüber ebenfalls (damit die Dachhaut nicht durchschnitten wird). Nach meiner Ansicht verringert sich dadurch die Wandhöhe um die Höhe des oberen Stockwerks  -  Liege ich damit richtig?
Bundesland ist Rheinland-Pfalz.
Alfons Horn
  1. Bauzeichnungen

    Foto von Horst Schmid

    stellen Sie dazu doch bitte mal Lageplan, Grundrisse und Schnitt in's Netz. Gibt es keine andere Möglichkeiten?
  2. Für jede Wand sind die Abstandsflächen selbständig zu ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    Für jede Wand sind die Abstandsflächen selbständig zu prüfen. Wenn die niedrigere Wand und die zurückgesetzte Wand die Abstandsflächen einhalten, ist dies so möglich.
  3. Rückbau

    Hallo Herr Halbinger,
    soweit klar  -  und wie ist es mit der seitlichen "Restwand" ist auch hier die Abstandsfläche neu zu berechnen  -  oder anders ausgedrückt  -  muss ich, wenn ich die eine Wand eines Zimmers zurücksetze 3 Berechnungen durchführen 1. für die zurückgesetzte,
    2. für die darunter liegende, 3. für die restliche auf der Seite?
    Vielen Dank!
    Alfons Horn
  4. Die Stirnseite der Wand ist wahrscheinlich untergeordnet und ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Stirnseite der Wand ist wahrscheinlich untergeordnet und braucht daher keine Abstandflächen einzuhalten. Genaueres kann man aber nur mit Plan sagen.
  5. Stirnseite

    Hallo Herr Halbinger,
    Was ist die Stirnseite?  -  im Prinzip sieht es bei mir so aus:
    (ist natürlich kein Plan)

    I I I
    I A I I
    I I I
    I --------------- I I
    I C I
    I I
    I I
    I B I
    I ----- I
    I --------
    I ----
    I ----
    I ---- D
    A = zurückzusetzende Wand
    B = Wand unter zurückzusetzenden Wand
    C = Restwand  -  rechts neben A und B
    D = natürliche Geländeoberfläche
    MfG Alfons Horn

  6. Misslungen

    das mit meiner grandiosen Zeichnung scheint misslungen zu sein.
    Entschuldigung!
  7. Stirnseite

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Stirnseite ist die schmale Seite z.B. . eines Mauervorsprungs. Sie entsteht aus der Wandstärke und der Wandhöhe.
  8. Tollpatsch versuchts noch einmal

    hier der neue Versuch die Situation darzustellen:

    I ... I ... I
    I ... A ... I ... I
    I ... I ... I
    I --------------- I ... C ... I
    I ... I
    I ... I
    I ... B ... I
    I ... I
    I ...
    I ...
    I ...
    I ...
    A = zurückzusetzende Wand
    B = Wand unter A
    C = Restwand  -  rechts neben A und B
    In der Hoffnung, dass dieser Versuch gelingt!
    Alfons

  9. Tipp an die Leser ...

    damit Alfons es nicht ein weiteres Mal versuchen muss: Einfach den Teil der "Zeichnung" herauskopieren und z.B. im Editor mit einer nichtproportionalen Schrift anzeigen lassen.
    • Name:
    • RS
  10. Gebe es auf

    mich zeichnerisch zu betätigen und bitte alle um Entschuldigung.
    MfG Tollpatsch
  11. neuer Versuch

    Ich versuch noch einmal mein Problem, diesmal aber ohne Zeichnung, zu verdeutlichen:
    z.Z. haben wir eine Wand, die ist zu hoch und damit zu nah an der Grenze. Diese Wand liegt in einem Hang. Unten ist sie 9 m hoch  -  oben 6 m.
    Nun will ich einen Teil dieser Wand (die Wand eines Zimmers) um 1 m zurücksetzen und hatte dadurch gehofft unten würden nun statt 9 m  -  6 m berechnet. Dadurch hätte höhenmäßig alles gestimmt.
    Nun will aber das Bauamt 3 Wandteile berechnen. 1. die zurückgesetzte Wand, 2. das direkt darunter leigende Wandteil und 3. das Wandteil neben der zurückgesetzten Wand. Wodurch ich beim 3. Wandteil wieder die gleichen Probleme hätte.
    Ist das Rechenverfahren der Baubehörde richtig?  -  Wer weiß eine Lösung?
    Vielen Dank!
    Alfons
  12. stimmt

    Foto von Martin G. Halbinger

    Der Ansatz des Bauamts stimmt, da die Abstandsflächen für jeden Wandteil gettrennt berechnet werden.
    Beispiel/Vermutung:
    Der darunterliegende Rest der zurückgesetzten Wand hält die A-Flächen ein da Wandhöhe hier nur noch 6 m;
    Der zurückgesetzte Wandteil hält die A-Fl. ein da jetzt größerer Grenzabstand;
    Der Wandteil neben der zurückgesetzten Wand hält die Abstandsflächen nicht ein, da er an einer Seite eine Wandhöhe von z.B. 7,5 m (Mitte aus 6 und 9 m) hat.
    So richtig verstanden?
  13. genau

    Hallo Herr Halbinger,
    genau so ist es  -  mein Problem besteht in der seitlichen Fläche weiter. Wissen Sie eine Lösung?
    MfG Afons
  14. Wie viel

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wie viel ist denn die Abstandsfläche überschritten?
    Würde der Nachbar einer Abweichung zustimmen?
  15. nicht viel

    Nachbar stimmt mit Sicherheit nicht zu  -  wurde schon mehrfach vom Entwurfsverfasser, der Baubehörde und mir gefragt.
    Der fehlende Grenzabstand beträgt 13,6 cm! . Das Bauamt sagte: und das sind 13,6 cm zu viel.  -  Ist also zu keiner Diskussion bereit.
    MfG Alfons
  16. Wenn der Nachbar dagegen ist ist es auch ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn der Nachbar dagegen ist ist es auch sehr schwer eine Abweichung zu erteilen. Sie müssen z.B. durch ein weiteres Zurücksetzen der Außenwand die Abstandsflächen so reduzieren, das sie auf eigenem Grund eingehalten werden.
  17. Kosten

    Kosten der Rücksetzaktionen: ca. 7.000 € (Baukosten)  -  ziemlich viel für 13 cm
    Trotzdem vielen Dank an alle!
    MfG Alfons
  18. neuer Ärger

    nun hat der Entwurfsverfasser die geänderten Pläne fertig und will diese nur gegen einen Haftungsverzicht (auch für die ursprünglichen Pläne) meinerseits herausgeben. Da m.E. er diese ganzen Probleme verursacht hat, hatte ich gedacht, dies sei eine (kostenlose) Reklamation. Statt dessen will er für die Planänderungen auch noch Honorar (woher stammt dieses Wort eigentlich;-)). Selbst auf eine Zahlung unter Vorbehalt lässt er sich nicht ein.
    Wer weiß eine Lösung? Auch praktische Tipps sind willkommen.
    MfG Alfons
  19. zum RA

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ein Planer hat eine genehmigungsfähige Planung zu liefern. Wenn eine fehlerhafte Planung Grund für die bisherigen Probleme war, kann er dafür haftbar gemacht werden.
    Um jedoch z.B. durch Formfehler keine Möglichkeiten zu verbauen, sollte sowas mit einem Rechtsanwalt (Vertragsrecht) besprochen werden.
    Wenn er z.B. Bedenken angemeldet hat und Sie trotzdem das maximal mögliche Baurecht ausnutzen wollten, kann seine Haftung eingeschränkt sein. Näheres erfordert aber die genaue Kenntnis aller Umstände ...
  20. RA ist OK

    bin beim RA. Der macht jetzt richtig Dampf.
    Vielen Dank.
    MfG Alfons

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