Was ist eine Bebauung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Was ist eine Bebauung?
Guten Morgen.
Ich wohne auf einem Eckgrundstück in Nds. Meine Baugrenze beginnt in 5 m von der Grundstücksgrenze. Innerhalb dieses 5 m Streifens ist eine Bebauung unzulässig. Auch Carport's dürfen hier nicht stehen.
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen kleinen Unterstand für's Motorrad zu dengeln. Es wird so um die Fläche von 2.80 m x 1.00 m bei ca. 1.70 m Höhe gehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was gilt jetzt als Bebauung. Zählt dieser Unterstand schon als Gebäude oder ehr als Hundehütte ;).
Oder sollte ich ihn nicht mit dem Boden verankern (Einschlaghülsen) sondern mit geschlossenen Boden, tragbar, ausführen?
Weiß jemnad war hier geht und was nicht? Bzw. wo es steht? Ich suche es mir auch gerne selber heraus.
Gruß
Stephan Holste-Scharfe
Ich wohne auf einem Eckgrundstück in Nds. Meine Baugrenze beginnt in 5 m von der Grundstücksgrenze. Innerhalb dieses 5 m Streifens ist eine Bebauung unzulässig. Auch Carport's dürfen hier nicht stehen.
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen kleinen Unterstand für's Motorrad zu dengeln. Es wird so um die Fläche von 2.80 m x 1.00 m bei ca. 1.70 m Höhe gehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was gilt jetzt als Bebauung. Zählt dieser Unterstand schon als Gebäude oder ehr als Hundehütte ;).
Oder sollte ich ihn nicht mit dem Boden verankern (Einschlaghülsen) sondern mit geschlossenen Boden, tragbar, ausführen?
Weiß jemnad war hier geht und was nicht? Bzw. wo es steht? Ich suche es mir auch gerne selber heraus.
Gruß
Stephan Holste-Scharfe
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Definition steht in Ihrer Landesbauordnung
So oder ähnlich:
Ein Bauwerk ist aus Baustoffen hergestellt und für eine bestimmte Zweckbestimmung geeignet.
Bauwerke müssen nicht zwingend mit dem Boden verbunden sein, sondern können auch durch die eigene Schwere darauf ruhen.
Damit gelten auch Zelte, Container und Gartenhütten als Bauwerke.
Hundehütten, Spielgeräte und Pflanzen fallen nicht darunter.
Ihr Vorhaben ist deshalb als ein Bauwerk einzustufen, d.h. ein Bauantrag würde abgelehnt.
Unzulässig ist auch, dort genehmigungsfrei zu bauen.
Wenn Sie "schwarz" bauen kräht evtl. kein Hahn danach, es sei denn der Hahn ist ein Nachbar.
Gruß -
Hat das auch etwas mit einem Dach zu tun?
Wie sieht es den eigentlich mit diesen Sichtschutzzäunen aus?
Wenn ich hier ein "L" baue (3x1 m) ist es doch kein Gebäude. Setzte ich ein Dach drauf, ist es eines?
Gruß
Stephan Holste-Scharfe -
Beispiel: Pergola und Dach
Wenn Sie eine Antrags- und genehmigungsfreie Pergola bauen dann dürfen Sie das.
Sobald Sie ein Dach daran aufbauen ist das genehmigungspflichtig.
Ein Gebäude entsteht somit mit dem Dach.
Sichtschutz unterliegt den Nachbargesetzen und eventuell auch der Bauordnung.
Sichtschutz bis zu bestimmten Abmessungen sind genehmigungsfrei.
Sichtschutz (Dach) gegen Flieger gibt es baurechtlich nicht.
In Grenzfällen können Sie einen Sichtschutz als "Möbel" deklarieren und öfters wegräumen.
Aber für einen Motorrad-Unterstand werden Sie das nicht schaffen.
Das fühlt sich jeder auf den Arm genommen.
Gruß