welche Sicherheiten gib es? Tochter baut auf landwirtschaftlichen Grund des vaters ein Austragshaus!
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

welche Sicherheiten gib es? Tochter baut auf landwirtschaftlichen Grund des vaters ein Austragshaus!

Also ich Barbara habe folgendes Problem, mein man und ich möchten ein "Austragshaus" bauen. (Der Vorbescheid ist schon genehmigt) (auf den landwirtschftlichen Grund meines Papas) Jetzt die Frage was können wir machen das uns das Haus keiner wegnehmen kann? (ich habe noch 2 geschwister) Finanziell wird es so laufen das mein Papa ja das Geld aufnimmt, und wir bei ihm Miete zahlen bis das Haus abbezahlt ist. (Wenn WIR das Geld aufnehmen, dann müssen wir ja strafe zahlen, wenn einer merkt das wir (Tochter mit Familie) das Haus nutzen!) Oder wir kaufen das Bertriebsleiterhaus von meinem Papa und mein Papa baut für uns das Austragshaus mit dem Geld, dann haben wir wenigstens etwas Sicherheit weil uns dann wenigstens das andere Hau (bertriebsleiter) gehört! Hat irgendjemand einen Rat für uns was wir machen können? Mein man möchte nämlich nur ein Austragshaus bauen wenn es ihm auch gehört, weil es ist ja unser Geld, und mein Papa kann erst in 10 Jahren den Hof übergeben bis Dahin gehört uns nichts! (Mein Papa würde uns das Haus natürlich nicht wegnehmen, aber ohne Sicherheit möchte mein man kein Austragshaus bauen. wer baut schon gern ein Haus, wo einem nicht mal der Grund gehört?!) Gibt es irgendeinen Vertrag dafür, was man auch im schlimmsten Fall auch vor Gericht nützen könnte? oder irgendetwas anderes was uns helfen könnte? Ich möchte mich schon mal im Voraus für alle Tipps und Informationen bedanken die uns weiterhelfen könnten, vielen vielen Dank
  • Name:
  • Barbara
  1. Austragshaus  -  Altenteiler

    Ein solches Gebäude ist gem. § 35 ein privilegiertes Bauvorhaben das ausschließlich (!) von der Vorgängergeneration (also von Ihrem Papa) zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Daher auch der Name Altenteiler ein "Teil für die Alten" (Landwirte) nach (!) Hofübergabe. Also kommt für Sie ein solches Vorhaben derzeit nicht in Betracht. Ggf. existieren aber in Ihrem konkreten Fall andere Möglichkeiten. Ein Prüfung derselben erhalten Sie ggf. von einem Architekten oder vom Fachanwalt.
    . -.
    Zur möglichen rechtlich korrekten Vertragsgestaltung in Ihrem konkreten Fall und ggf. zu Ihrer "Sicherheit" kommt allenfalls ein Notar und ein Fachanwalt für Bau- und Vertragsrecht (Baurecht, Vertragsrecht) in Frage.
    MfG
    R. Kaiser

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