Alte Außenwand abreißen, neue hochmauern: Genehmigung Barnim?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Alte Außenwand abreißen, neue hochmauern: Genehmigung Barnim?

Guten Tag,
evtl. hat ja jemand einen Tipp? Wir haben das Forum durchsucht, aber leider nichts passendes gefunden.
Unser Wohnhaus (Standort Brandenburg) hat einen Anbau in dem Innen-Flur, Küche und Bad integriert ist. Außerdem einen weiteren Anbau in dem sich Flur, Kellertreppe und die Hauseingangstür befindet. Die Dächer haben eine unterschiedliche Höhe. Wir möchten nun den Innenbereich neu aufteilen, das Dach erneuern und die Fassade dämmen.
Habe leider in der Bauordnung von Brandenburg zum Thema Umbau keine eindeutigen Aussagen gefunden. Nur das wohl ein Abriss den Bestandsschutz gefährdet, obwohl genau in den gleichen Bauabmessungen wieder errichtet werden soll?
Welche Arbeiten darf man im Zuge einer Renovierung ohne Baugenehmigung ausführen?
1. Eine Außenwand (ca. 4 m lang) ist gerissen, da das Fundament nur 50 cm beträgt. Darf diese abgerissen werden, das Fundament erneuert, und die Wand wieder hochgezogen werden?
2. Darf eine zusätzliche Fensteröffnung geschaffen werden?
3. Das Dach muss erneuert werden. Einfach abreißen und neu drauf (Firma)?
Unser Ziel ist es möglichst ohne Bauzeichnung und Genehmigungen den Umbau zu realisieren, und möglichst nicht gegen Vorschriften zu verstoßen.
Hat jemand evtl. ein paar Tipps worauf man achten sollte, bzw. was tabu ist.
Vielen Dank
Silvana und Marko
  1. Fragen über Fragen ...

    Es sind bei Ihrem Vorhaben Bereiche der Tragwerksplanung (Statik), Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) und der Energieeinsparverordnung betroffen.
    Warum versuchen Sie da irgendwas in der Bauordnung zu lesen und zu verstehen?
    Für so etwas gibt es Entwurfsverfasser, auch Architekten und Ingenieure genannt. Die regeln das alles für Sie, gegen Honorar natürlich.
    Gruß
  2. Und ...

    Zitat:
    "Unser Ziel ist es möglichst ohne Bauzeichnung und Genehmigungen den Umbau zu realisieren, und möglichst nicht gegen Vorschriften zu verstoßen. "
    Das widerspricht sich doch von selbst.
    Auch wenn Ihr Vorhaben genehmigungsfrei sein sollte, so ändert das nichts an der Notwendigkeit einer Planung.
    Sie wollen Geld in einen Umbau investieren, scheuen aber davor für die Planung und Bestellung von Fachleuten Geld auszugeben. Das wird nichts.
  3. Lassen Sie sich helfen!

    Bauingenieure und Architekten aus Ihrem Wohnumfeld können den Umfang und die Pflicht zur Genehmigung am besten einschätzen. Die Kosten sind meist überschaubar. Aus meiner Sicht muss mindestens für die Außenwand und das Fundament eine statische Berechnung her, d.h. eine Baugenehmigung ist fällig.
    MfG
    Dipl. -Ing. Enrico Seelig aus Barnim
  4. Deutschland, ein Land von Vorschriften ...

    Vielen Dank für Ihre Antworten. Für die Planung und den Umbau wird keine Hilfe von Fachleuten benötigt. Es geht nur darum, einen Weg zu finden, zu Renovieren, und dies ohne Ämtern und sonstigen Leuten Geld in den Rachen zu werfen.
    Vielen Dank Herr Dipl. -Ing. Enrico Seelig aus Barnim für den Hinweis: Außenwand und Fundament benötigen eine statische Berechnung.
    Ich realisiere jetzt nur eine Renovierung, Wände bleiben stehen, Mauerwerk wird abgedichtet.
    Bitte diesen Forumsbeitrag schließen.
    Gruß an alle
    Marko

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