Edelstahlkamin im Vorgarten wird nicht genehmigt (München)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Edelstahlkamin im Vorgarten wird nicht genehmigt (München)

Hallo! Ich beschäftige mich gerade mit den Vorzügen :-) der Münchner Vorgartensatzung. Derzufolge ist es nicht erlaubt, bauliche Anlagen im Vorgarten zu errichten. Deshalb werden (zumindest in unserem Stadtteil) auch keine Edelstahlaußenkamine im Vorgarten genehmigt. Kennt jemand Möglichkeiten hier eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen? Freue mich auf kreative Antworten :-).
  • Name:
  • Gebhard Proske
  1. BayBo Art. 63

    Versuche es mal mit der BayBoAbk. Art. 63 Abs. 61.
    hier steht:
    Abgasleitungen und Kamine:
    bla bla bla die Errichtung dieser Anlagen ist genehmigungspflichtig, soweit sie nicht als Teil eines genehmigungsfreien vorhabens erfolgt.
    das heißt auf deutsch: bau die ein genehmigungsfreies Gartenhäuschen oder was auch immer genehmigungsfrei ist dort hin und schon ist der Kamin als Teil dieser Baumaßnahme genehmigungsfrei. jedoch sind die münchener allgmein sehr kompliziert und ich kanndir nicht sagen was die Gartenstadtsatzung dazu sagt.
    viel Spaß
    Christian
    • Name:
    • Christian Bentele
  2. lieber gleich zur LBK

    ich fürchte, Sie werden mit dem Gartenhäuschen mit integriertem Edelstahlkamin für den Gartengrill nicht viel Freude haben, die Lokalbaukommission (Baugenehmigungsbehörde) in München kennt da keinen Spaß, lieber mit den normalerweise sehr kompetenten Mitarbeitern offen reden als im nachhinein den schönen Kamin demontieren.
  3. Oder Räder dranmontieren

    Und immer nur aus Keller/Garage holen, wenn man ihn braucht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. LBK?

    was hat die lbk mit genehmigungsfreien Bauten zu tun?
    genehmigungsfrei heißt: ich brauche es nicht von einer Behörde genehmigen lassen. des weiteren riet ich sowieso dazu es abzusprechen  -  und ganz wichtig  -  wer sagt, dass der Kamin IM Gartenhäuschen stehen muss, er kann ja auch davor stehen. also außenkamin. Problem könnte hierbei nur die zughöhe geben. und es bat ja um Anregungen was auch bedeutet, dass es ja kein Gartenhäuschen sein muss  -  kann ja auch eine ganze Halle sein  -  lach.
    also Leute  -  nicht gescheit reden  -  Vorschläge machen um ihm zu helfen.
    • Name:
    • Christian Bentele
  5. Genehmigung erteilt

    Hallo zusammen.
    Vielen Dank für die Antworten. Nach 8 Monaten intensiver Gespräche haben wir jetzt letztendlich die Genehmigung erhalten. Die Baulinie ist eine wirklich sehr, sehr "heilige" Grenze. Selbst ein Gartenhäuschen muss hinter der Baulinie bleiben. Für das Vordach über der Haustür braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Die Genehmigung für den Kamin haben wir jetzt erreicht, weil im Umgriff unseres Grundstücks mehrere Häuser oder Teile dieser Häuser (Balkone, Vordächer, Erker, Müllhäuschen, etc.) die Baulinie überschreiten. Wäre also unbillige Härte gewesen, es uns zu verwehren. Hab' viel gelernt und beschäftige mich ab sofort nicht mehr mit dem Baurecht, sondern endlich mit der praktischen Umsetzung des Häuslebaus.
    Danke für die Unterstützung.
    • Name:
    • Gebhard Proske

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