Abdichtung des Kellers gegen Stauwasser
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Abdichtung des Kellers gegen Stauwasser

Nach den starken Niederschlägen der vergangenen Wochen ist unser Keller wiederholt durch im Erdreich angestautes Wasser überflutet worden. Das Wasser drang hierbei in großen Mengen über die vor den Kellerfenstern angebrachten Lichtschächte ein. (Um weiteren Schaden abzuwenden, wurden kurzfristig Tauchpumpen in die Lichtschächte eingesetzt, die bei einer Kapazität von ca. 4000 l/h mehrere Stunden am Tag liefen!) Der Keller selbst ist aus WU-Beton gefertigt, die Unterkanten der Kellerfenster liegen ca. 0,8  -  1,0 m unterhalb des Erdbodens. Zwischen Unterkante Kellerfenster und dem Boden des Lichtschachtes (Fertigelement aus Kunststoff oder GFKAbk.) sind etwa 20  -  25 cm Abstand eingehalten. Umgeben ist das ganze mit einem Kiesbett, jedoch ohne Drainage, da laut Bauträger unzulässig. Das Gebäude wurde vor 4 Jahren erstellt, der Bauträger lehnt jegliche Gewährleistung für diesen Vorgang ab und verneint das Vorhandensein eines Baumangels mit der Begründung, dass die momentan gegebenen extremen Grundwasserverhältnisse nicht in der Bauplanung berücksichtigt werden müssten. Wie kann man hier weiter vorgehen und argumentieren. Hat jemand Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen. Vielen Dank.
  • Name:
  • Norbert Stühler
  1. Wo genau?

    Kommt das Wasser von oben in die Lichtschächte oder auch seitlich? Wenn es von oben kommt, ist es natürlich dumm gelaufen. Kommt es aber auch zwischen Beton und Lichtschacht rein, hängt es von den Aussagen des Bodengutachtens bzw. von dem damals zu erwartenden höchstmöglichen Grundwasserstand ab.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. wenn es keine 'höhere Gewalt' ist

    und das würde mich wundern, ist dieser Schaden natürlich ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, soweit man es von ferne beurteilen kann. Bei der Bauplanung muss selbstverständlich der höchste zu erwartende Grund- bzw. Schichtenwasserstand angenommen werden, dieser ist z.B. beim Wasserwirtschaftsamt zu erfragen, in München wird er in den Lageplan reingestemelt. Es sieht bei Ihnen so aus, dass die Lichtschächte mit in die Wanne hätten einbezogen und entwässert werden müssten.
  3. Mehr Details hierzu

    Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Hier noch ein paar Infos: Das Wasser quillt hauptsächlich aus der Bodenöffnung des Lichtschachtes und von der Seite heraus. Das von oben direkt einfallende Regenwasser ist hierbei mengenmäßig vernachlässigbar. Das Lichtschachtelement aus Kunststoff ist lediglich außen an der Kellerwand angeschraubt und dort nicht abgedichtet. Unterhalb der Bodenöffnung (30 x 15 cm) befindet sich das Kiesbett.
    • Name:
    • Norbert Stühler
  4. Sehr eigenartig

    Dränung ist nicht zulässig aber Bodenöffnung im Lichtschacht? Das widerspricht sich doch! Sollte der Grundwasserstand (Stimmt, Schichtenwasserstand hatte ich vergessen) so in der Höhe bekannt gewesen sein, hat Ihr Unternehmer einen dicken Bock Geschossen. Er hätte dann nämlich den Lichtschacht wasserdicht anschließen müssen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Eigenartig?

    Die Bodenöffnung im Lichtschacht ist doch serienmäßig. Da soll doch von oben kommendes Regenwasser nach unten abgeführt werden. Wenn man keinen Lichtschacht verwenden würde, läuft das Wasser direkt durchs Fenster. Der Rat ist also etewas praxisfern. Das Problem liegt offenkundig in der unzureichenden Dränung.
    • Name:
    • Sauber Peter
  6. Eindeutig Mangel! m.s.

    Ihr Keller ist mit drückendem Wasser belastet worauf auch mit der WU-Wanne reagiert wurde! Nur die Lichtschächte wurden in das Abdichtungskonzept nicht mit einbezogen. Die vorgesetzten Plastik-Lichtschächte lassen sich an WU-Wannen nicht dicht anschließen. Es hätten ebenfalls WU-Betonlichtschächte angebaut werden müssen. Es liegt eindeutig ein Mangel vor.
  7. Doch eigenartig

    Sie schreiben doch schon in der Frage, dass Dränung nicht erlaubt ist. Was sollen dann Abflussöffnungen in den Lichtschächten, die ja an nichts angeschlossen werden können?
    Es sind also in der Tat die falschen Lichtschächte. Man kann zwar eine wasserdichte Abdichtung an WU-Beton mit so ziemlich jedem Lichtschacht herstellen, aber wenn da unten ein Loch drin ist, wäre das ja Quark.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Doch sehr eigenartig?!

    Die Herren Experten, wo soll denn nun das Regenwasser, das von oben eindringt, bei einem abgedichteten Lichtschacht hin? Denken Sie an starke Regenfälle oder Unwetter. Bitte eindeutige Antwort. Bitte nicht Tauchpumpe im Lichtschacht einbauen
    • Name:
    • Peter Sauber
  9. Nix eigenartig

    Bei den Bedingungen darf Wasser eben auch nicht von oben eindringen. Hat den bei der Planung überhaupt keiner nachgedacht?
    Entweder habe ich Dränung oder ich habe keine. Dann muss ich mir was einfallen lassen. Und wenn ich eine Glasabdichtung über den Schacht lege.
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. ein Lichtschacht muss, wenn er im Grund/Schichtenwasser steht

    im Zusammenhang mit der wasserundurchlässigen oder -dichten Wanne betoniert werden und dann auch (z.B. über eine Hebeanlage) entwässert werden.
  11. So ist es!

    Das von mir war ja nur als Notlösung gedacht. Das meinte ich ja mit "Hat denn keiner nachgedacht".
    • Name:
    • Martin Beisse

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