Rinnenbemessung, Dachrinnenproblem
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Rinnenbemessung, Dachrinnenproblem

An die Kollegen aus dem Dachbereich:
Ich streite mit einem Sachverständigen aus dem Dachdeckerhandwerk um folgenden Sachverhalt:
BVAbk. 1996 fertiggestellt.
Ein Vordach von ca. 5,4 m² mit 45 ° Neigung entwässert in eine vorgehängte halbrunde Zinkrinne mit Zuschnitt 25 cm.
An den Rinnenboden seitlich eingelötet ist ein Zinkrohr DNAbk. 50 mm als Verbindung zum Hauptfallrohr, derart, dass Rohrsohle und Rinnensohle Niveaugleich liegen. Das Rohr hat ein Gefälle von 10 % bei 2,80 Länge mit einem 90 ° Knick um eine Gebäudeecke und führt bis zum Hauptfallrohr.
Der Kollege befindet "diese Art der Wasserabführung als sehr unglücklich und nicht strömungsgünstig. Hier muss, um ein Überlaufen zu verhindern, eine Dachrinne montiert werden, die mindestens einen Zuschnitt vonj 28,5 cm hat. Ebenso ist die Wasserableitung nicht über den Rinnenkopf zu regeln, wie vorgefunden, sondern über einen Einhangstutzen und Zinkrohrbogen. "
Da bisher nichts übergelaufen ist und er sein Urteil nur subjektiv untermauert habe ich um eine Bemessung nach DINAbk. 18.460 und 1986-2 gebeten.
In den "Klempnerrichtlinien" lege ich zugrunde Tabelle Abflussbeiwerte unter 29.2.1 und die Tabellen unter 29.2.3
Danach ist  -  gerechnet mit einem Abflussbeiwert von 1  -  bis 40 m² eine halbrunde Dachrinne mit 20 cm Zuschnitt erlaubt, bis 86 m² reicht die vorhandene Rinne aus.
Das ableitende Zinkrohr ist nach der Tabelle für Zuordnung halbrunder und kastenförmiger Rinnen aus PVC bis 20 m² Dachfläche geeignet; wenn ich diese Tabelle einfach mal als Basis auch für Zinkrohr zugrunde lege. Wasser ist m.E. Wasser, egal wo's durchfließt.
Reaktion des Kollegen:
Die Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk sind erstmalig im Februar 1999 erschienen und finden für das 1996 fertiggestellte BV keine Anwendung.
Was nun? Ich bin der Meinung, das die in den Fachregeln enthaltenen Festlegungen aus bereits langjährig vorhandenem Wissen entspringen und auch rückwirkend,  -  insbesondere wenn die Dimensionen nach diesen Regeln richtig sind  -  vergleichend herangezogen werden können.
Liege ich falsch und wie mache ich das dem Richter klar?
Ich bitte Sie um Ihre Hilfe.
(Das Putzoberflächenbewertungsproblem löst sich, ich werde darüber berichten)
Danke  -  ich bin gespannt.
  1. hmmhmm

    Foto von Stefan Ibold

    Hallo Herr Kollege,
    nein, ich schaue nicht in die Regeln, nein, das schenke ich mir.
    Die Physik hat sich vor und nach dem Erscheinen der Fachregeln nicht verändert. Nen Problem ist das Ihre für mich so nicht. Die Dimensionierung würde ich, allerdings sind die Aussagen nur aus der Ferne zu betrachten und somit rechtlich nicht bindend, sagen sind ausreichend. Bei einem senkrecht verlaufenden Fallrohr würde ich bei DNAbk. 50 gut 50 m² Fläche "hinterhängen können" (OK, ich würde es nicht machen, ist so mehr Theorie) und da wird das wohl für 5,4 m² allemal ausreichen.
    Und so ad hoc fällt mir auch keine Vorschrift ein, in der steht, dass die Entwässerung nicht durch den Endboden führen darf.
    Gibt es da noch mehr Probleme? Wie lautet denn die Frage des Beweisbeschlusses, oder gibt es den noch nicht und es ist ein Privatgutachten?
    MfG
    Stefan Ibold
  2. Beweisfrage ist:

    "Ist die Vordachentwässerung zu klein dimensioniert, sodass bei stärkerem Regen Wasser hinausspritzt und an der Fassade herunterläuft? "
    Als der Kollege den Ortstermin durchfühte, war es nach seiner im Gutachtenstext enthaltenen Darstellung bewölkt und trocken.
    Zu den zitierten Richtlinien gab es natürlich auch Vorgänger, in denen ähnliche Tabellen enthalten waren. (Habe ich aber nicht da.)
  3. Aua!

    Wieder ein Beispiel, wie man Fragen völlig falsch formulieren kann. Was soll denn "stärkerer" Regen heißen? Hat der Muskeln?
    Und wird die Fassade nicht ohnehin nass?
    Die Fragen würde ich schon mal auseinandernehmen. Denn das würde ja auch zutreffen, wenn die Rinne/Fallrohr verstopft oder vereist wäre.
    Also Richter auf die Richtlinien hinweisen und nachweisen, dass die Dimensionierung korrekt ist. Ich habe noch die Regeln von 1987 hier :-)
    Danach ist Abwicklung von 200 mm bis 50 m² zulässig.
    Und nun dem "Kollegen! lange Nase machen und "Äääätsch" sagen :-)
    • Name:
    • Martin Beisse

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN