Arglistige Täuschung  -  kann Putzprobe Klarheit schaffen?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Arglistige Täuschung  -  kann Putzprobe Klarheit schaffen?

Wir haben ein Reiheneckhaus in Hessen, Baujahr 1982 gekauft. Bei den Besichtigungen zeigten sich keine Feuchtigkeitsschäden im Keller, alles sah ganz normal und bewohnbar aus. Knapp 2 Wochen später zeigten sich im Keller an einer Außenwand zur Straße hin und an einer Wand südlich zum Grundstück (oben drüber ist eine Holzterrasse mit Betonfundament) deutliche Feuchtigkeitsschäden ca. 40 cm hoch in Form von sich verfärbendem und abbröckelndem Putz. Dieser Schaden hat sich bis heute nicht gebessert. Ein Gutachten bzw. eine Feuchtigkeitsmessung ergab, dass die Wände als "nass" zu bezeichnen sind.

Der Verkäufer (er bewohnte das Haus 10 Jahre), mit dem wir mittlerweile seit 3 Jahren im Rechtstreit sind, beruft sich auf die Drainage die um das Haus besteht und sagt es könnte somit zu keinen Feuchtigkeitsschäden kommen.

Meine Frage ist nun: da wir bei der Besichtigung wirklich nichts von Feuchtigkeit oder verfärbtem, abbröckelndem Putz gesehen haben, könnte es sein, dass der Besitzer dieses Problem einige Monate vor dem Verkauf, mit irgendeiner Sperrschicht- / Putz (die aber wohl nicht ewig hält) ausbessern konnte um somit den Anschein der Normalität herbeizuführen. Könnte man mit einer Putzprobe und einem Gutachten dieses nachweisen? Ist es wirklich möglich, dass ein so massiver Schaden innerhalb von 2 Wochen entsteht und sich die letzten 10 Jahre nicht gezeigt hat?

In erster Instanz haben wir leider schon verloren, da es das Gericht nicht als arglistige Täuschung ansah bzw. der Beweis hierfür nicht erbracht wurde.

Wir sind für jeden Ansatz dankbar!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Arglistige Täuschung  -  kann Putzprobe Klarheit schaffen?" im BAU-Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
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  • Name:
  • Thorben
  1. ist wohl vorbei

    In der zweiten Instanz können Sie keine neuen Sachverhalte mehr vorbringen, sondern müssen beweisen, dass die erste Instanz falsch nach der allgemeinen Rechtsprechung geurteilt hat. Damit dürfte die Sache vorbei sein und Sie müssen mit dem Schaden leben oder diesen auf eigene Kosten beseitigen. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Unser Anwalt beruft sich in 2. Instanz auf

    einen Wasserschaden im Keller, den uns der Vorbesitzer verschwiegen hat bzw. hat er uns diesen erst, nachdem Wasserschäden im Keller auftraten, angegeben. Da dieser aber "fachmännisch" behoben worden sei, sah er nach seiner Aussage keinen Grund uns diesen anzugeben. Er gab an, das ein Ball oder ähnliches das Fallrohr (innenliegend) verstopfte. Fachmännisch heißt, nach seiner Aussage, dass er das Mauerwerk mit einem Bautrockner getrocknet und danach neu gestrichen hat. Nach dem Schaden hat er die innenliegenden Fallrohre bzw. die Dachentwässerung nach außen legen lassen.

    Danke für die Antwort. Dann werden wir die Sache wohl einfach auf uns zukommen lassen müssen. Ich werde zumindest nicht, mit einem dann wohl unnötigen Gutachten, gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

    Danke und beste Grüße

  3. Beratungspflicht Anwalt

    Foto von Thorsten Bulka

    Wenn sie ihrer Rechts oder Linksvertretung den Fall vorgelegt haben, und der Richter jetzt eindeutig sagte, das sie, mit diesen Punkten, es nicht belegen konnten ... Frage ich mich, ob die Beratung richtig wahr ...? Gegenüber einem Handwerker, würde man gleich sagen, er hat gefuscht, was sagt man gegenüber einem Rechtsanwalt?
    • Name:
    • TB
  4. Sie haben die erste Instanz verschlafen?

    Warum haben Sie nicht einen Gutachter die Fragen beantworten lassen? 1.) Trifft es zu, dass die angeblich vorhandene Drainage nicht den geltenden Regeln der Technik für Drainagen entspricht (fehlende Reinigungsschächte, unzureichende Versickerungsmengen etc.), sodass die Beanspruchung der Bauwerksabdichtung nicht auf den Fall DINAbk. 18195-4 herabgesetzt werden kann?

    2.) Trifft es zu, dass die Abdichtung des Hauses an der Ecke XY unzureichend ist und somit Feuchtigkeit aus dem Erdreich eindringen und Feuchteschäden im Innern verursachen kann.

    3.) Sind im Bereich der Ausblühungen andere Putz- und Anstrichsysteme aufgebracht worden, als in benachbarten Wandbereichen?

  5. Hallo Herr Tilgner, wir haben die erste ...

    Hallo Herr Tilgner, wir haben die erste Hallo Herr Tilgner,

    wir haben die erste Instanz nicht verschlafen aber das Gericht.

    Wir hatten hier leider Pech, da die Richterin, die sich mit dem Fall beschäftigt hat, schwer erkrankt ist und deshalb kurzfristig ein Kollege vor dem Verhandlungstermin Eingesprungen ist. Anscheinend hatte der nicht genügend Zeit sich in den Fall einzuarbeiten und schmetterte die Klage schon ab, kaum das sich unser Anwalt gesetzt hatte.

    Wir haben ein über 100 Seiten Gutachten (über den Keller und noch 3 Wassereintritte im 1. OGAbk. und einen Pilz, der uns langsam das Dachgebälk zerfrisst) von einem gerichtlich bestellten Gutachter. Der Gutachter "vermutet", dass das Wasser durch die Bodenplatte eindringt. Aber Sie haben Recht, Punkt 2 und 3 wurde von unserem Anwalt im selbstständigen Beweismittelverfahren nicht berücksichtigt und wir sind davon ausgegangen, dass bei der Schadensermittlung durch den Gutachter, alle dafür in Frage kommenden Ursachen abgeklärt werden.

    ... aber da ja keine neuen Beweise mehr eingebracht werden dürfen, ist dieser Fall wahrscheinlich aussichtslos ...

    Besten Dank für Ihre Antwort

  6. Die Beweiserhebung ist abgeschlossen ...

    da können Sie also nur mit den Sachen arbeiten, die Sie haben. Melden Sie sich mal direkt. Sowas lässt sich telefonisch einfacher erklären.
  7. Es hilft wohl nun nichts mehr, aber den Gutachter hätte man besser vor dem Kauf mitgenommen.

    Es hilft wohl nun nichts mehr, aber den Gutachter hätte man besser vor dem Kauf mitgenommen. Wenn es eine Drainage gibt, kann es sein dass diese verstopft ist? Dann würde sie als Mauerbewässerung wirken. Bei Baujahr "82 müssten ja Pläne vorhanden sein.
  8. Ja, leider ist man nachher immer ...

    Ja, leider ist man nachher immer schlauer. Leider sind wir nicht die ersten Besitzer, sondern die 5 ten. Wir haben zwar die üblichen Pläne des Hauses und auch die Baubeschreibung aus dem Jahr 1981 aber die Drainage wurde 2 Jahre nach Fertigstellung des Hauses verlegt. Ich werde die damaligen Bauherren mal kontaktieren ob sie darüber noch Unterlagen haben.

    Beste Grüße


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