Stücke aus Außenhausfasser herausgefallen: Zuständigkeit?
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Stücke aus Außenhausfasser herausgefallen: Zuständigkeit?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage hier "richtig" bin, aber ich versuche es einfach einmal!

Bei ei unserem Einzug (vor ca. 7 Jahren) in einer vermieteten Eigentumswohnung hatten wir auf Risse in der Außenfassade hingewiesen. Leider hatte das weder unseren Vermieter, noch den damaligen Hausverwalter "interessiert", will heißen: es fühlte sich keiner zuständig. Wir hatten mehrfach um Instandsetzung telefonisch und schriftlich gebeten. Und nichts wurde unternommen. Auch mit dem Hinweis, z.B. ... wurde in der letzten Eigentümerversammlung abgelehnt ...

So, nun habe ich vor 2 Tagen festgestellt, das Stücke herausgebröckelt sind (war ja irgendwann zu erwarten). Tiefe der Stücke ca. 7-8 cm.

Gestern habe ich unseren "neuen" Hausverwalter angeschrieben und bin mal auf die Reaktion gespannt und wann diese erfolgt.

Achja: im Mieterbund sind wir nicht.

Meine Frage: wer ist zuständig?

Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen P.

  • Name:
  • Brinkmann
  1. Für sie ist nur ihr Vermieter zuständig

    Sie haben nur mit dem Eigentümer der Wohnung zu tun, nichts mit den anderen Eigentümern oder der WEGAbk.. Rein formal brauchen Sie das noch nicht mal melden denn die Fassade ist Eigentum aller Eigentümer. Der Verwalter begeht periodisch das Allgemeineigentum und stellt das fest falls er nicht die gelbe Binde mit den 3 schwarzen Punkten hat. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Erster Ansprechpartner ist der Vermieter,

    Foto von Günter Wöckener-Guggisberg

    weil sie mit dem ein Vertrags-Rechtsverhältnis haben.

    Da die rechtliche Rolle des "Hausverwalters" nicht immer klar ist: Haben Sie den Mietvertrag direkt mit dem Vermieter geschlossen, oder war da ein Verwalter als Bevollmächtigter des Vermieters tätig? Kam ggf. später ein Verwalter Ihnen gegenüber ins Spiel?

    Es kommt darauf an, ob der von Ihnen genannte Hausverwalter "nur" der Wohnungseigentumsverwalter ist, oder auch Sondereigentumsverwalter Ihres Vermieters.

    Sollte jedoch die Gefahr bestehen, dass weitere Brocken aus der Fassade fallen und jemanden gefährden könnten, geht das auch den Wohnungseigentumsverwalter an, weil der sich für die Eigentümer um die Verkehrssicherungspflicht zu kümmern hat.

  3. Sehr geehrter Herr Kirschner, vielen Dank für ...

    Sehr geehrter Herr Kirschner, vielen Dank für Sehr geehrter Herr Kirschner,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Weiteres wie unten beschrieben. Mit freundlichen Grüßen P. Brinkmann

    Sehr geehrter Herr Wöckener-Guggisberg,

    erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort und bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst heute melde! Der Mietvertrag wurde direkt mit dem Vermieter geschlossen und der Hausverwalter hat keine "Sonderfunktionen". Das Stück der Fassade kann gottseidank niemanden gefährden, da es direkt auf unserem Balkon ist. Trotzdem habe ich mich verpflichtet gefühlt, dies zu "melden", denn es gibt/gab noch weitere Risse, die sicherlich noch mehr Teile herausbrechen lassen. Optisch nicht schön, aber durch Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen wird dies sicherlich begünstigt. Ich warte diese Woche noch die Reaktion der Hausverwaltung ab, wende mich dann nächste Woche an unseren Vermieter und lasse mich nicht von seiner Bequemlichkeit abwimmeln. Vielen Dank nochmals P. Brinkmann


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