Kellerdecke Dämmen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Kellerdecke Dämmen

Ich bin ja nach wie vor dabei mein Haus zu sanieren. In dem Zusammenhang habe ich eine Kellerdeckendämmung mündlich vergeben.

Angeboten wurde ein Deckenabhängung (Holz), Dampfbremse und dann Isoflock eingeblasen.

Jetzt hat mich ein Mitbewerber drauf aufmerksam gemacht das Isoflock im Keller wegen Feuchtigkeit nichts zu suchen hat, mit der Zeit könnte die Dämmung feucht werden und es kommt zu Schimmel.

Der Mitbewerber hätte Styroporkugeln eingeblasen und hätte mit imprägnierte Gipskarton abgehängt  -  und der Hauptunterschied beim AngebotsPreis war der Materialpreis.

Hole ich mir wirklich bei Isoflock ein mögliches Feuchteproblem (auch langfristig gesehen ) ins Haus und kann ich den mündlichen erteilten Auftrag noch entziehen?

Der Vor/Rücklauf der Heizung wird in der Dämmung verschwinden  -  die Heizung arbeitet oszilierend und somit habe ich nur zeitweis warmes Wasser im Vorlauf. (evtl Kondenswasser Probleme?) Und eigentlich sollen die Rohre nicht extra gedämmt werden. Sprich die Aufgabe soll die Deckendämmung mit Übernehmen.

  • Name:
  • Susanne Wäsche
  1. Ob es unter normalen Bedingungen

    zu einer Durchfeuchtung kommt möchte ich als gering ansehen. Aber der Mitbewerber könnte schon recht haben.

    Aber unabhängig davon, im Keller können immer mal Leitungen undicht werden und dann hat man in der Tat den Salat. Außerdem ist es schwierig, die vollflächige Dämmung bei allen eingeblasenen Systemen zu kontrollieren.

    Ich würde fertige Styroporplatten direkt an die Decke kleben und ggf. dann mit Gewebe verspachteln.

    Es gibt auch entspechende Platten, die bereits eine anschaubare Unterseite haben. Ankleben und ggf. noch streichen, fertig.

    Die Preise sagt der Baustoffhändler bzw. die Angebotspreise der Handwerker.

    Auftrag entziehen:

    Wenn schon feste Termine vereinbart sind und Unterschriften geleistet wurden, schwierig und ggf. teuer.

    Aber wenn man argumentiert, dass diese Verfahren zu den angezeigten Nachteilen führt, muss man es nicht ausführen lassen und dann die Folgen abwarten. Dabei könnte man noch falsche oder unvollständige Beratung geltend machen.

    Die angeblich "vielen ausgeführten Systeme" sollte man getrost mal abprallen lassen.

    Wenn man dann ein Anwalts- und Inkassobüro kennenlernt, war es vermutlich sowieso eine Schwindelfirma. Dann auf zum Anwalt.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer

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